Luftmatratze explodiert, zwei Häuser evakuiert
In Flingern wurden zwei Häuser evakuiert, weil ein Mieter seine Matte mit Pannenspray befüllt hatte.
Düsseldorf. Dienstagmorgen, 9.10 Uhr an der Behrenstraße in Flingern. Plötzlich zerreißt ein ohrenbetäubender Knall die Stille. "Es klang, als wären zwei Laster aufeinandergescheppert", sagt Anwohnerin Eva Keppel (60). Kurz darauf ertönen die Sirenen der Feuerwehrwagen: In einer Erdgeschosswohnung hat es eine Explosion gegeben.
Die Fenster der Wohnung sind zerstört, Glassplitter liegen auf der Straße, eine Gardine wurde meterweit über den Gehweg geschleudert. Der Druck hat eine massive Bimssteinwand beschädigt und um mehrere Millimeter ins Treppenhaus gedrückt.
Der Schaden ist immens, seine Ursache indes banal: Der 45-jährige Mieter der Wohnung hatte am Abend zuvor lösungsmittelhaltiges Reifenfüllmittel in die Matte gesprüht, um ein Leck abzudichten. "Diese Substanz ist brennbar", erläutert Hans-Jochen Hermes von der Feuerwehr.
Als der Mann am Morgen mit einem Elektrogebläse Luft nachfüllen will, schießt eine gewaltige Stichflamme aus der Matte. Der 45-Jährige wird zum Glück lediglich an den Unterarmen leicht verletzt. Seine dreijährige Tochter, die mit ihm in der Wohnung ist, erleidet leichte Verbrennungen, die im Krankenhaus behandelt werden.
Die Feuerwehr geht zunächst davon aus, dass es sich bei der beschädigten Wand um eine tragende handelt. Mit Holzpfeilern wird sie gestützt, das Haus und ein Nachbargebäude werden evakuiert. "Als ich den Knall hörte, wusste ich, dass etwas Schlimmes passiert ist", sagt Bewohnerin Angela Kiefer. "Aber ich dachte nicht, dass es bei mir im Haus ist."
Auch für Sladjana Grec (37) ist es ein Schock, als sie vom Einkaufen zurückkehrt: "Da war alles voller Feuerwehrwagen und ich durfte nicht mehr in die Wohnung."
Wenige Stunden später gibt ein Statiker Entwarnung: Es besteht keine Einsturzgefahr, die Mieter dürfen zurück. Allein die Explosionswohnung ist noch gesperrt. Die Verpuffung hat rund 20000 Euro Schaden angerichtet. Den 45-jährigen Mieter erwartet ein Verfahren wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion.