Nachwuchsspieler vor Gericht Miete nicht gezahlt: DEG verklagt zwei Jung-Stars

Nachwuchsspieler hatten sich nicht durchsetzen können.

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Düsseldorf. Die Jugendabteilung der DEG genießt bundesweit einen hervorragenden Ruf. Denn junge Talente können dort parallel zur sportlichen Karriere auch ihre Schulausbildung abschließen. Doch nicht alle schaffen es bis in die erste Mannschaft. Zwei Nachwuchsspieler hatten ihre Karriere bei der DEG mitten in der Saison beendet — und anschließend auch die Miete für das Zimmer im Wohnheim nicht mehr bezahlt. Der Sportverein fordert darum von den beiden Jugendlichen jeweils 2460 Euro. Gestern begannen beide Zivilprozesse vor dem Amtsgericht.

Ein 18-Jähriger aus Mannheim und ein 17-Jähriger aus Füssen hofften, von Düsseldorf aus den Sprung in die Deutsche Eishockey-Liga zu schaffen. Beide unterschrieben einen „Erziehungs— und Betreuungsvertrag“ bei der DEG. Das heißt, sie durften ein Zimmer im Kolpinghaus beziehen und besuchten die Hulda-Pankok-Gesamtschule.

Der 18-Jährige erzielte für das Nachwuchsteam auch einige wichtige Treffer. Trotzdem stand er — wie seine Rechtsanwältin erklärte — „kurz vor der Ausmusterung“. Als der junge Mann im vergangenen Jahr auch noch krank wurde, kündigte er seinen Vertrag fristlos und kehrte in die Heimat zurück. Zum Ärger der DEG, die auf den Kosten für das Zimmer sitzen blieb. Bis heute hat der Verein den Spielerpass nicht herausgegeben. In dem Fall einigten sich die beiden Parteien auf einen Vergleich. 1800 Euro sollen gezahlt werden.

Noch komplizierter ist der Fall des 17-Jährigen. Nach einem Gespräch mit Udo Schmid, dem sportlichen Leiter der DEG, wurde beschlossen, dass die Mitgliedschaft im Verein zum 31. Dezember vergangenen Jahres aufgelöst wird. Damit war der Jugendliche für die Mannschaft nicht mehr spielberechtigt. Wenige Tage später bekam er auch seinen Spielerpass zurück.

Der Mietvertrag für das Kolpinghaus sei davon aber nicht betroffen gewesen, erklärte der Rechtsanwalt des Vereins. Umstritten ist, was damals tatsächlich besprochen war. Darum sollen beim nächsten Verhandlungstermin weitere Zeugen gehört werden.