Mitarbeiter haben eine große Verantwortung
Über die Einweisung in das Landeskrankenhaus entscheiden Ärzte und Richter.
Düsseldorf. „Unsere Mitarbeiter haben eine sehr große Verantwortung“, erklärt Michael Zimmermann. Die Kollegen des Ordnungsamtsleiters sind zumeist die ersten Ansprechpartner, wenn aggressive Menschen gemeldet werden, die sich selbst oder andere gefährden. „Sie müssen herausfinden, ob es sich um einen Fehlalarm handelt.“ Beispielsweise, wenn der angeblich krankhaft Renitente von einem Nachbarn nach einem Streit böse angeschwärzt wurde.
„Diese Fälle sind allerdings äußert selten“, sagt Zimmermann. „Die Informationen an uns kommen zum größten Teil von der Polizei.“ Und häufig geht es um eine Fremd- oder Eigengefährdung, die durch eine psychische Erkrankung ausgelöst wird. „Wir sind beim Ordnungsamt natürlich keine Mediziner“, sagt der Ordnungsamtschef. Bei Vorfällen tagsüber wird deshalb ein Arzt des sozialpsychiatrischen Dienstes beim Gesundheitsamt oder nachts der Polizeiarzt hinzugezogen. Bestätigt er eine gravierende Erkrankung, schließen sich die Klinik-Türen hinter dem Patienten. Zimmermann: „Erst wenn ein Attest vorliegt, kann die Person dem Landeskrankenhaus zugeführt werden.“ Ohne einen Richter darf der Gefährdete nicht länger als 24 Stunden gegen seinen Willen festgehalten werden.
Doch nicht immer müssen Polizei und Ordnungsamt eingeschaltet werden: Wer eine Person in seiner Umgebung feststelle, die akut suizidgefährdet ist, dem raten Fachleute, zum nächstgelegenen Arzt zu gehen. In gefährlichen Situation sollte jedoch die 110 oder 112 gewählt werden.