Mutmaßlicher Schlosspark-Killer: Zehn Jahre Haft für Überfall
Das Verfahren um den Mord im Eller Schlosspark muss neu aufgerollt werden.
Düsseldorf. Überraschend zu Ende ging am Dienstag der Prozess gegen Alexander F., der sich wegen Mordes an einem 33-jährigen Bekannten und dem brutalen Überfall auf einen Makler und seine Ehefrau in Benrath vor dem Landgericht verantworten musste. Die beiden Verfahren wurden getrennt, der Mord-Prozess um die Leiche im Eller Schlosspark muss komplett neu aufgerollt werden. Stattdessen wurde der 41-Jährige wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Haft verurteilt.
Im August vergangenen Jahres hatte Alexander F. den 55-jährigen Makler an der Paulsmühlenstraße angegriffen, als dieser gerade in seinen Wagen gestiegen war. Mehrfach stach der Russe auf sein Opfer ein. Als die Ehefrau (53) ihrem Mann helfen wollte, wurde auch sie mit Messerstichen verletzt. Motiv war angeblich, dass der Makler dem Täter keine neue Wohnung besorgen konnte.
Das Landgericht wertete den Angriff auf den Geschäftsmann als versuchten Totschlag und folgte damit der Staatsanwaltschaft. Der Täter habe das Ableben seines Opfers billigend in Kauf genommen, begründete der Vorsitzende Richter Rainer Drees die Entscheidung: „Die Tat hätte einen tödlichen Verlauf nehmen können, wenn die Rettungskräfte zu spät gekommen wären.“ Das sei aber kein Verdienst des Angeklagten gewesen.
Wegen der langen Vorbereitung — schon am Vorabend hatte Alexander F. den Makler verfolgt — sei eine Tat im Affekt völlig abwegig. Zuvor hatte ein psychologischer Gutachter festgestellt, dass der 41-Jährige voll schuldfähig sei. Es liege allenfalls eine Persönlichkeitsstörung vor, weil der Angeklagte sich leicht provoziert fühle und dann aggressiv reagiere.
Das Rätsel um die Leiche im Eller Schlosspark bleibt dagegen vorerst ungelöst. Einen Monat nach dem Überfall in Benrath waren dort die verwesten Überreste eines 33-jährigen Krefelders gefunden worden. Die Tat hatte Alexander F. von Anfang an abgestritten. Im Laufe des Verfahrens hatten Zeugen widersprüchliche Angaben gemacht, wann das Opfer zuletzt lebend gesehen wurde. Aus diesem Grund muss jetzt nachermittelt werden.