Düsseldorfer Verwaltungsgericht Neues Urteil: Kita-Plätze nicht nur für Düsseldorfer

Neues Urteil bei der Vergabe: Eltern aus der Region, die in Düsseldorf arbeiten, können ihr Kind auch hier betreuen lassen.

Düsseldorfer Verwaltungsgericht: Neues Urteil: Kita-Plätze nicht nur für Düsseldorfer
Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Düsseldorf. Es ist ein Urteil, das weitreichende Konsequenzen haben könnte: Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat eine Familie aus Kempen den Rechtsstreit um das Wunsch- und Wahlrecht bei der Vergabe von Betreuungsplätzen gewonnen. Das Gericht entschied, dass die Familie ihren Sohn zwei Jahre lang bei einer Tagesmutter in der Nachbarstadt betreuen lassen darf — auch wenn in der Heimatstadt ein Kindergartenplatz zur Verfügung steht. Die Heimatstadt muss für die Betreuungskosten aufkommen. Für Düsseldorfer Eltern bedeutet das: Arbeitet mindestens ein Elternteil in einer anderen Stadt, kann das Kind dort betreut werden, die Stadt Düsseldorf muss dann für den Betreuungsplatz zahlen.

Andersherum bedeutet das aber auch: Eltern von außerhalb, die in Düsseldorf arbeiten, können ihr Kind hier betreuen lassen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts stärkt die Wahlfreiheit der Eltern in zweierlei Hinsicht: Eltern dürfen frei wählen, ob sie ihr Kind in eine Kita geben oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Und sie dürfen den Ort bestimmen, an dem ihr Kind betreut wird.

Für Klaus Kaselofsky, stellvertretender Leiter des Jugendamts, ist das keine neue Erkenntnis. „Das Urteil entspricht der aktuellen Rechtslage“, sagt er. Gelebte Praxis ist es in Düsseldorf bisher aber nur bedingt. Heute werden 537 Kinder aus anderen Städten in Düsseldorf betreut. Untergebracht sind sie überwiegend in Betriebskitas — insgesamt gibt es 1045 Betriebsplätze. Für Kinder von außerhalb, deren Eltern nicht in großen Unternehmen oder Konzernen mit entsprechenden Betreuungsangeboten arbeiten, stehen darüber hinaus so genannte Belegplätze in öffentlichen Kitas zur Verfügung. „Wir sind im Vergleich zu anderen Städten schon jetzt sehr gut aufgestellt“, sagt Kaselofsky.

Und dazu zähle auch, Eltern in der Nähe der Arbeitsstelle einen Betreuungsplatz für den Nachwuchs zur Verfügung zu stellen. So ist Kaselofsky kein Fall bekannt, in dem Eltern von außerhalb einen Betreuungsplatz in Düsseldorf suchten, die Stadtverwaltung dem Wunsch aber nicht nachkommen konnte. „Wir konnten bisher immer helfen“, sagt er. Inwieweit sich die Situation durch den Präzedenzfall aber verschärfen könnte, wagt Kaselofsky nicht abzuschätzen. „Sollte die Nachfrage durch das Urteil weiter steigen, müsste auf ,normale’ Plätze zurückgegriffen werden“, sagt er. Und das könnte den bereits bestehenden Engpass bei Betreuungsplätzen in öffentlichen Kitas und Tagespflegestellen verschärfen.

Zum Start des Kita-Jahres am 1. August waren erneut 1500 Kinder ohne Platz. Trotz der rund 350 Kitaplätze, die bis zum Ende des Jahres geschaffen werden sollen, und weiterer Tagespflegestellen klafft eine Lücke zwischen Angebot und Nachfrage. Stellt sich die Frage: Wer bekäme im Zweifel den Zuschlag für einen öffentlichen Betreuungsplatz in Düsseldorf: Die Mutter mit Wohnsitz in Düsseldorf oder die Mutter von außerhalb, die lediglich in Düsseldorf arbeitet? Kaselofsky: „In dem Fall würde entsprechend der üblichen Platzvergabekriterien das wohnortsnahe Kind den Vorzug bekommen.“ Es werde dann geprüft, welcher alternative Betreuungsplatz der in Düsseldorf arbeitenden Familie angeboten werden kann — möglicherweise in einer Kita, die auf dem Weg zur Arbeitsstelle liegt.

Das Urteil ermöglicht Düsseldorfer Eltern aber auch, eine Tagesmutter in einer anderen Stadt in Anspruch zu nehmen. Wohnt also eine Familie in Düsseldorf, arbeitet aber in Duisburg, könnte das Kind von einer Tagesmutter in Duisburg betreut werden. Düsseldorf müsste für die Kosten aufkommen. Nach dem Urteil sogar länger als ein Jahr. Laut Klaus Kaselofsky ist ein solcher Fall in Düsseldorf bislang noch nicht vorgekommen.