Beides hätte den Verkauf gegen Höchstgebot unmöglich machen müssen. So ganz genau wurde offenkundig nicht nachgefragt, obwohl der Name Gurlitt für Kenner zwangsläufig mit dem Begriff „Entartete Kunst“ verbunden ist.
Mit dem Sensationsfund ist die Zeit des Wegsehens vorbei. Jetzt kann es nur darum gehen zu klären, wem die Bilder gehören. Es droht ein langes juristisches Tauziehen.