Ausbauabschnitt zwischen Hellerhof und Reisholz Lärmschutz an RRX-Trasse im Süden gestaltet sich schwierig

Düsseldorf · Die Bezirksvertretung 9 kann sich eine Kombination mehrerer Maßnahmen statt riesiger Schallschutzwände vorstellen. Die Bahn plant noch.

In zwei Monaten werden Bahn-Pendler, die regelmäßig aus dem Düsseldorfer Süden nach Köln fahren, am eigenen Leib erfahren, zu welchen Einschränkungen die Ausbauarbeiten für den Rhein-Ruhr-Express sorgen werden. Mehr als 14 Monate lang wird die S 6 ab Juni nicht durchfahren. Derzeit arbeitet die Deutsche Bahn an einem Konzept, um die Nutzer nicht über Gebühr zu belasten. Ende Mai soll es auf dem Tisch liegen; derzeit gibt es noch Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Kommunen.

Wenn in einigen Jahren der Umbau abgeschlossen ist, werden Bahn-Pendler künftig im 15- Minuten-Takt zwischen Köln und Dortmund pendeln. Allerdings belastet das Mehr an Fahrzeugen auf den Gleisen danach die Anwohner. Entlang der Strecke ringen die Stadt Düsseldorf, Anlieger, Düsseldorfer Politiker und Bahn-Vertreter um den bestmöglichen Schallschutz. Ein schwieriges Unterfagen.

Jüngst bat die Bezirksvertretung 9 die Verwaltung, in Zusammenarbeit der Bahn AG zu prüfen, ob durch eine Kombination von mehreren Maßnahmen des „innovativen Lärmschutzes“ eine Alternative zum bisher geplanten Konzept mit konventionellen Lärmschutzwänden auf der Teilstrecke im Stadt-Süden möglich ist. In dem Antrag war beispielsweise auch von einem Tempolimit für ICE-Züge die Rede.

Bahn und Stadt teilen nun dazu mit, dass die Betrachtung der verschiedenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen sowie der Kombination der einzelnen Maßnahmen Gegenstand der schalltechnischen Untersuchungen sei, die jeweils für die einzelnen Planfeststellungsabschnitte des RRX durchgeführt werden. Gesetzlich ist vorgegeben, dass Lärmschutz nach dem Stand der Technik durch aktive Maßnahmen zu gewähren ist, soweit die Kosten der Schutzmaßnahmen verhältnismäßig zum angestrebten Schutzzweck sind.

Schalltechnische Untersuchung soll öffentlich ausliegen

Die Ausgangssituation für die Schallschutzberechnungen im Abschnitt zwischen Hellerhof und Reisholz ist gekennzeichnet durch die bestehenden breiten Gleistrassen, die hohen Vorbelastung und die örtlichen baulichen Gegebenheiten, wie Bahnstrecke in Dammlage, nah an die Trasse anliegende und teils hohe Bebauung, erläutert die Verwaltung. Die ersten Datenauszüge der Schalluntersuchung hätten gezeigt, dass unter diesen Rahmenbedingungen nur hohe Schallschutzwände geeignet seien, die gesetzlich geforderten Lärmschutzziele zu erreichen. Selbst wenn sämtliche innovativen Maßnahmen zum Einsatz kommen kämen, könnten die konventionellen Wände weder entfallen noch in ihrer Höhe reduziert werden, da die angeführten innovativen Maßnahmen im Vergleich nur eine sehr geringe Wirkung aufweisen und daher nicht geeignet seien.

Ein ergänzender Einsatz niedriger Schallschutzwände würde eine Aufweitung der Gleisabstände erfordern und damit zu einer Ausweitung der Gleistrasse führen. Neben dem erheblichen Bau- und Kostenaufwand für den Gleisumbau wäre vermutlich auch Grunderwerb von Grundstücken Dritter erforderlich und unter Umständen auch der Abriss von Gebäuden. Diese Eingriffe wären nach Lage der Dinge nicht verhältnismäßig und gemäß der Vorgaben nicht umsetzbar.

Allerdings ist die Bahn für diesen Abschnitt noch in der Planung. Derzeit würden alle Maßnahmen-Kombinationen und deren Schutzwirkung noch untersucht und berechnet. Die fertiggestellte schalltechnische Untersuchung soll anschließend im Planfeststellungsverfahren öffentlich ausliegen und zugänglich sein, so dass eine detaillierte Befassung und Überprüfung für jedermann möglich sein wird, heißt es in der schriftlichen Antwort an die Mitglieder der Bezirksvertretung 9.

Eine von der BV 9 vorgeschlagene Reduzierung der ICE-Geschwindigkeit zur Lärmsenkung auf diesem Abschnitt lehnt die Bahn kategorisch ab: Das würde Trassenkapazitäten einengen und die integrierten Taktfahrpläne mit ihren abgestimmten Anschlussbeziehungen zerschießen.