Einsatz in Oberbilker Park Düsseldorfer Polizist schoss Mann in den Rücken – doch der war gar nicht bewaffnet
Düsseldorf · In der Nacht zum 10. August war die Polizei wegen einer mutmaßlichen Bedrohungslage in der Nähe des Hauptbahnhofs im Einsatz. Ein Polizist schoss, ein 32-Jähriger wurde verletzt. Nun ist klar: Der Mann war gar nicht bewaffnet.
. (veke) Bei einem Polizeieinsatz in der Nähe des Hauptbahnhofs hatte ein Polizist vor zwei Wochen zur Waffe gegriffen und dreimal geschossen – ein 32-Jähriger wurde dabei am Rücken verletzt. Nun laufen Ermittlungen, ob die Schüsse gerechtfertigt waren. Mittlerweile ist klar: Der 32-Jährige war nicht bewaffnet.
Die Polizei wurde in der Nacht vom 10. August kurz nach Mitternacht in den WGZ Bank-Park in Oberbilk gerufen. Wie die Polizei Duisburg mitteilte, hielten sich zu dieser Zeit mehrere Personen in dem Park auf. Zwei fühlten sich von dem 32-Jährigen bedroht, heißt es. Sie hätten der Polizei mitgeteilt, dass sie gesehen hätten, wie der Mann mit einem Messer hantiert habe. Darum hätten sie über einen Dritten den Notruf verständigt, sagt eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. Um 0.27 Uhr ging die Alarmierung ein, kurze Zeit später trafen die Polizeikräfte ein, heißt es.
Was dann geschah, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Diese hat aus Neutralitätsgründen die Polizei in Duisburg übernommen. Offenbar spitzte sich der Einsatz zu. Die Beamten schätzten die Situation als Bedrohungslage ein, heißt es von der Staatsanwaltschaft. Einer der Polizisten feuerte schließlich drei Schüsse aus seiner Dienstwaffe ab. Der 32-Jährige wurde verletzt und musste operiert werden, Lebensgefahr bestand nicht.
Mittlerweile ist klar, dass der 32-Jährige wahrscheinlich unter Drogen stand, aber nicht bewaffnet war. Es gebe Hinweise auf Drogen bei dem Mann, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, das endgültige toxikologische Gutachten stehe aber noch aus. Das Messer, von dem die mutmaßlich bedrohten Personen berichtet hatten, wurde aber nicht gefunden.
Die Ermittler müssen nun klären, ob die Schüsse der Polizei angemessen waren, so die Staatsanwältin. Hierzu wurde unter anderem ein Gutachten zu den Schmauchspuren in Auftrag gegeben. Vor allem gilt es aber aufzudröseln, wer zu welchem Zeitpunkt von welcher Situation ausgegangen ist und ob die Einschätzung als Bedrohungslage tatsächlich gerechtfertigt war.