Die Entscheidung kann vor Gericht angefochten werden.
Am 12. Januar hatte die nach Polizeierkenntnissen rechtsextremistisch gesteuerte Dügida, von der sich die Dresdner Pegida inzwischen distanzierte, mit 350 Teilnehmern demonstriert. 5000 Demonstranten hatten gegen den Aufzug protestiert. Die Polizeiabsperrungen hatten auch den Hauptweg zum Hauptbahnhof abgeriegelt. Das Recht auf Freizügigkeit gelte auch für Verkehrsteilnehmer oder Geschäftsleute, erklärte die Polizei.