Düsseldorf Prozess: Sexueller Missbrauch per Chat

Bewährungsstrafe für Mann, der 13-Jähriger anzügliche Mails schickte.

Foto: Daniel Reinhardt

Düsseldorf. „Wem gehörst du? Wen willst du? Wen liebst du?“ Solche und ähnliche Nachrichten schickte ein 33-jähriger Mann einem 13-jährigen Mädchen über das Internet. Zwischen dem 9. und 19. November 2015 nahm der Mann, der alleinerziehender Vater eines drei Jahre alten Sohnes ist, täglich Kontakt mit dem Mädchen auf und schilderte seine sexuellen Fantasien. Dafür musste er sich jetzt wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht verantworten. Das Urteil: vier Monate Haft auf Bewährung.

Das Mädchen hatte den Mann über eine Chat-Plattform angeschrieben. „Sie kannte einen Jungen mit dem gleichen Nachnamen. Sie machte sich Sorgen um ihn und fragte mich, ob ich mit ihm verwandt sei“, erzählte der Mann. Daraus habe sich ein Chat entwickelt. Zunächst habe das Mädchen behauptet, 26 Jahre alt zu sein, später habe sie das Alter auf 19 korrigiert. „Erst dann offenbarte sie ihr wahres Alter“, sagte die Verteidigerin des Mannes.

Nichtsdestotrotz habe ihr Mandant weiter den Kontakt gesucht und seine sexuellen Vorlieben geschildert. In seiner Vorstellung sollte das Mädchen ihn mit „Meister“ anreden, sich selbst als „Sklavin“ bezeichnen. „Mein Mandant ist sich heute durchaus bewusst, dass er den Kontakt sofort hätte einstellen müssen, als er das wahre Alter erfuhr“, betonte die Anwältin. Jedoch hätte der Mann immer noch das Bild einer 19-Jährigen im Kopf gehabt.

„Ich bin normalerweise kein Typ, der chattet“, sagte der Angeklagte. Seit der Trennung von seiner Frau habe er sich sozial isoliert, weder Freunde noch Verwandte getroffen. „Die Lücke im Alltag wurde durch das Virtuelle gefüllt“, so die Anwältin. An ein reales Treffen mit dem Mädchen habe er nie gedacht. „Ich habe den Kontakt gesperrt, als ich endlich wach geworden bin“, sagte der 33-Jährige.

Die Staatsanwaltschaft forderte sechs Monate Haft auf Bewährung. „Ich will mir gar nicht vorstellen, was bei einem Treffen passiert wäre“, sagte die Staatsanwältin. Die Richterin beließ es jedoch bei vier Monaten auf Bewährung. Der Mann muss zudem 500 Euro an das Jugendamt zahlen. „Sie sollten überlegen, ob Sie sich nicht professionelle Hilfe suchen“, gab sie dem 33-Jährigen mit auf den Weg.