Prozess wegen Meineides: Freispruch

Frühere Bekannte Nieders wurde vom Richter freigesprochen.

Düsseldorf. Lügen, Lügen und nochmals Lügen - eine 40-jährige Buchhalterin ist am Montag vom Vorwurf des Meineides freigesprochen worden. Die Frau gehörte zum Freundeskreis des ehemaligen Hausbesitzers Heinz Nieder.

Sie soll vor neun Jahren im ersten Prozess um die Hausexplosion in der Krahestraße, bei der im Jahr 1997 sechs Menschen starben, unter Eid gelogen haben. Sie hatte gesagt, keiner hätte ihr einen Auftrag erteilt, das mutmaßliche Tatwerkzeug - eine Rohrzange - aus der Garage des später wegen Mordes verurteilten Heinz Nieder (50) zu entfernen.

Vor allem die Aussage der damals ebenfalls angeklagten Vanessa J. (41), der Lebensgefährtin des später wegen Mordes verurteilten Dachdeckers Udo Schmitz (52), hatte die Buchhalterin belastet.

Doch der Richter im aktuellen Verfahren wertete die Aussagen anders: "Wir haben Zeugen vernommen, von denen wir sicher sind, dass diese nicht immer die Wahrheit gesagt haben." Immer wenn es konkret zu werden drohte, hatte Vanessa J., die im ersten Verfahren freigesprochen worden war, gesagt: "Ich kann mich nicht erinnern, es ist schon so lange her."

Ein anderer Zeuge habe wohl aus Geltungssucht und Habgier gelogen. Weiter sagte der Richter: "Der Zeuge Nieder hat ein erhebliches Interesse, sich in ein positives Licht zu rücken, Er lebt in einer Welt, in der er glaubt, mit dem ganzen Komplex Krahestraße nicht zu tun zu haben."

Der einzige halbwegs glaubwürdige Zeuge sei der zu lebenslanger Haft verurteilte Udo Schmitz, der keinen Anlass habe, zu lügen. Die belastende Zange, mit der Gashahn im Keller der Krahestraße 8 aufgedreht worden war, war nie verschwunden. Polizisten hatten sie eine Woche nach der Explosion in Nieders Garage gefunden.