Prozess wird fortgesetzt: Rauchender Mieter muss wieder bangen

Die Raucherwelt schaut gebannt auf diesen Prozess: In Düsseldorf droht einem rauchenden Mieter nach 40 Jahren der Rauswurf aus seiner Mietwohnung. Im Januar schien er noch als sicherer Sieger. Nun muss er wieder bangen.

Raucher Friedhelm Adolfs zieht vor dem Landgericht in Düsseldorf an seiner Zigarette. Hier fand der Prozess um die fristlose Räumung der Mietwohnung des Rauchers statt.

Raucher Friedhelm Adolfs zieht vor dem Landgericht in Düsseldorf an seiner Zigarette. Hier fand der Prozess um die fristlose Räumung der Mietwohnung des Rauchers statt.

Foto: Rolf Vennenbernd

Düsseldorf (dpa) Der Prozess um den rauchenden Mieter Friedhelm Adolfs (75) ist in Düsseldorf nach vier Monaten fortgesetzt worden. Dem Rentner droht die fristlose Räumung seiner Wohnung in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt. Er soll seine Nachbarn mit Zigarettenqualm unzumutbar belästigt haben.

Das Amtsgericht hatte im vergangenen Sommer in einem viel beachteten Urteil entschieden, dass der Rentner deshalb nach 40 Jahren ausziehen muss. Das Landgericht verhandelt den Fall in zweiter Instanz. Ein Urteil wird an diesem Donnerstag noch nicht erwartet.

Das Glück schien sich gedreht und Friedhelm Adolfs (75) den Erfolg vor Gericht schon in der Tasche zu haben. Als Rentner Adolfs, seinem Anwalt zufolge „zweitbekanntester Raucher nach Helmut Schmidt“, Ende Januar das Landgericht in Düsseldorf verließ, strahlte er wie ein Sieger.

Doch inzwischen gilt der Ausgang seines Rechtsstreits als wieder völlig offen. Wegen „unzumutbarer Belästigung“ seiner Nachbarn durch Tabakrauch war Adolfs der Mietvertrag fristlos gekündigt worden. Das Amtsgericht hatte den Rauswurf im vergangenen Sommer bestätigt.

Als Warnschuss für Millionen Raucher sorgte das Urteil für erhebliches Aufsehen. Doch dann hatte das Landgericht als Berufungsinstanz erkennen lassen, dass es die Entscheidung des Amtsgerichts für falsch hält. Die Vermieterin habe zwischen Abmahnung und Kündigung mehr als ein Jahr verstreichen lassen - nach Ansicht des Landgerichts war das zu lang. Ein Urteil war das noch nicht, aber gemäß dieser vorläufigen Bewertung wäre die fristlose Kündigung rasch vom Tisch gewesen.

Doch dann legte die Vermieterin nach: Keineswegs habe sie über ein Jahr lang tatenlos abgewartet, sondern Adolfs in der Zwischenzeit noch mehrfach mündlich abgemahnt. Ein Zeuge soll dies bestätigen können und ist für diesen Donnerstag vor Gericht geladen. Damit könnte sich das Blatt wieder zuungunsten des rauchenden Rentners wenden. Jedenfalls hat das Gericht den ursprünglich bereits angesetzten Urteilstermin abgesetzt und ist erneut in die Beweisaufnahme eingestiegen.

Und über Adolfs baumelt wieder das Damoklesschwert der fristlosen Räumung der bescheidenen Parterre-Wohnung, in der er seit 40 Jahren lebt. Nach der Verschärfung des Nichtraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen war das Urteil des Amtsgerichts als weiterer Anschlag auf die Raucherfreiheit interpretiert worden. Rasch geriet er zu einem bundesweit beachteten Politikum und dem pensionierten Hausmeister wurde auf seine alten Tage unverhoffte Prominenz zu Teil.

Er trat bei Raucher-Demonstrationen auf und erhielt viel Zuspruch - zahlreiche Sympathisanten spendeten dem Rentner Geld für die Prozesskosten. Das Amtsgericht hatte in seinem Urteil der persönlichen Freiheit von Rauchern Grenzen aufgezeigt. Zwar sei das Rauchen in den eigenen vier Wänden grundsätzlich erlaubt, aber es habe seine Grenzen im Recht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn.

Wer den gemeinsamen Hausflur verpestet, nicht lüftet, aber bei Beschwerden und Abmahnungen auf Durchzug schaltet - der sollte sich nicht allzu sehr auf das „Grundrecht“ auf Qualmen in seinen vier Wänden verlassen.