Düsseldorf Schauspielhaus: Erben betonen Urheberrecht
Die Architekten-Familie reagiert auf WZ-Bericht.
Düsseldorf. Während die Stadt im Zuge des Projektes Kö-Bogen II bauliche Eingriffe in den Gustaf-Gründgens-Platz plant, verweisen die Erben des Schauspielhaus-Architekten Bernhard Pfau erneut darauf, dass der Platz urheberrechtlich geschützt ist. Sprecherin Melanie Plaizier: „Unzählige Dokumente weisen nach, dass das Ensemble Schauspielhaus — Platz, Wände, Kassenhäuschen und Übergangsbau von Tiefgarage zu Schauspielhaus — aus der Feder des Architekten stammen.“
Die Stadt zitierte jetzt quasi als Gegenargument einen alten Leserbrief von Pfau, in dem er sagt, die Umgestaltung des Platzes sei „auf keinen Fall meine Erfindung“. Laut Plaizier ist Urheberrecht allerdings etwas völlig anderes als die spätere Gestaltung.
Wie die Erben nun damit umgehen, dass die Stadt die drei kleinen, auch denkmalgeschützten Mauern nach Abriss für die Ingenhoven-Bauten wieder aufbauen will, allerdings vielleicht in der Tiefgarage, lässt Plaizier offen. Sie wolle zunächst die Ergebnisse der morgigen Sonderausschusssitzung abwarten — und das, was Stadt und Architekt dann konkret vorhätten. So hält es auch Landeskonservatorin Andrea Pufke, wie sie auf WZ-Anfrage ausrichten lässt. ale