Düsseldorf Schläge bei Altweiber-Party: Kündigung war rechtens

Angestellter (48) eines Versicherungskonzerns hatte Kollegen mit einem Bierglas geschlagen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.

Der Angeklagte erklärte, er sei plötzlich in Panik geraten. Archivfoto.

Der Angeklagte erklärte, er sei plötzlich in Panik geraten. Archivfoto.

Foto: B. Kirchner

Düsseldorf. Zu einem Polizeieinsatz war es bei der Altweiber-Party eines großen Versicherungskonzerns in Düsseldorf gekommen. Wie die WZ berichtete, hatte ein 48-jähriger Angestellter einen seiner Kollegen mit einem Bierglas vor die Stirn geschlagen, mehrere Splitter mussten dem Opfer anschließend entfernt werden.

Dem 48-Jährigen war daraufhin nach 28 Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt worden. Dagegen klagte der Versicherungskaufmann vor dem Landesarbeitsgericht. Denn er war angeblich schuldunfähig.

Anlass des Ausrasters war, dass zwei Kolleginnen dem 48-Jährigen seinen Schlips abschneiden wollten. Sie wussten nicht, dass dem Mann wegen einer Krebserkrankung die Hoden amputiert wurden und er seitdem unter Angstzuständen litt. Trotzdem hielten die Richter die Kündigung für rechtmäßig. Eine Revision wurde nicht zugelassen.