Düsseldorf. Länger als Dieter W. ist in NRW kaum jemand in Haft: Seit 36 Jahren sitzt der Mörder ein. Am 31. Oktober 1974 wurde er von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts zu lebenslanger Haft verurteilt. Immer wieder beantragte der heute 66-Jährige seitdem seine Entlassung. Nun entschied das Bundesverfassungsgericht: Dieter W. kommt nicht frei.
Rückblende: Im September 1971 vergewaltigt der damals 34 Jahre alte Mann eine 17-jährige Schülerin in einem Keller in Bilk. Aus Angst vor Entdeckung stranguliert er sie mit einem Handtuch. Er schleift die junge Frau 60 Meter zum Brennraum der Ölheizung und verbrennt die 17-Jährige im Ofen. Vier Tage später wird der verkohlte Leichnam von Monteuren entdeckt. Dieter W. wird festgenommen.
Beim Bundesverfassungsgericht hoffte der 66-Jährige nun auf Milde. Doch der Senior, der bis heute die Tat bestreitet, gilt weiterhin als gefährlich. Dabei standen seine Chancen gar nicht schlecht: Nachdem Hafturlaubstage ohne Probleme abgelaufen waren, wurde er 2000 in den offenen Vollzug verlegt und durfte sogar arbeiten gehen.