Stadt rudert zurück: Gibt es doch Geld für die Feuerwehr?

Der OB wollte verjährte Überstunden nicht zahlen. Doch jetzt ändert sich der Ton.

Düsseldorf. Der Streit um die verjährten Überstunden der Feuerwehrleute aus den Jahren 2001 bis 2005 hat hohe Wellen geschlagen. Während Städte rund um Düsseldorf pauschal allen Feuerwehrleuten Nachzahlungen gewähren, zog sich die hiesige Stadtverwaltung bisher auf die Position zurück, die einzelnen Beamten hätten die Verjährung ihrer Ansprüche eben per Widerspruch stoppen müssen.

Sprich: Sie sollen leer ausgehen. In der Personalversammlung der Feuerwehr schlug Personaldezernent Andreas Meyer-Falcke allerdings andere Töne an: „Wir wollen ja zahlen. Wir möchten nur erst klären, ob wir auch dürfen“, sagte er.

Bisher hatte die Stadtspitze auf die Verjährung der Ansprüche gepocht, obwohl jeder Feuerwehrmann in den besagten fünf Jahren sechs Stunden zu viel jede Woche gearbeitet hat. Ja, eine Nachzahlung sei sogar rechtswidrig, hieß es, weil sich die Stadt sonst der Untreue schuldig mache.

Ein solch pauschales Nein hörten die rund 200 Feuerwehrleute, die in der Wache Hüttenstraße zusammenkamen, von Meyer-Falcke nicht mehr. Man wolle jetzt abwarten, wie die Kommunalaufsicht (Bezirksregierung) im sehr ähnlich gelagerten Verfahren zu Überstunden bei der Feuerwehr Neuss entscheide. Das ist auch die Essenz einer am Donnerstag erschienenen Vorlage der Stadt für die nächste Ratssitzung im April. Darin heißt es: „Sollte es eine Möglichkeit geben, auf rechtssicherem Weg einen Ausgleich für die Überstunden 2001 bis 2005 zu gestalten, würden wir unverzüglich darüber verhandeln.“

Im Klartext: Wenn die Bezirksregierung es nicht ausdrücklich verbietet, verhandelt die Stadt neu. Und das heißt: Sie zahlt, zumindest einen Teil der alten Ansprüche.

Ohnehin könnte es sein, dass die Stadtspitze bald gar keine andere Wahl mehr hat. Bereits letzte Woche ist eine Stellungnahme des Personalamtes von 2005 aufgetaucht, die damals im Zusammenhang mit der neuen Arbeitszeitregelung für die Feuerwehr riet, die Klärung durch die Gerichte abzuwarten. Die hält Meyer-Falcke zwar nicht für relevant, weil es eine rein interne Mitteilung gewesen sei, „durch die nicht auf die Willensbildung der Feuerwehrleute eingewirkt wurde“.

Doch am Donnerstag überreichte der Vorsitzende des Feuerwehr-Personalrates, Thorsten Fuchs, dem Personalamt auch noch zwei eidesstattliche Erklärungen, darunter eine des ehemaligen Stabsstellenleiters. Er versichert darin, Vertreter des Hauptamtes hätten in früheren Gesprächen — innerhalb der Verjährungsfrist — ausdrücklich darum gebeten, dass nicht jeder Feuerwehrmann einzeln Widerspruch einlegen möge. Man habe vielmehr versichert, „man würde das regeln“, heißt es in der Erklärung. Gab es diese Zusage tatsächlich, setzt sie nach Meinung des Feuerwehr-Personalrats die Verjährung außer Kraft.