Laut Anklage war es härter zugegangen. Mit der Faust soll sie der Rivalin ins Gesicht geschlagen haben. Die Angeklagte aber ist sich sicher: Die Kontrahentin hatte sie nur aus Rache angezeigt. Und dafür habe sie sich bereits entschuldigt. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.
Der junge Mann hatte sich übrigens nicht in den Streit eingemischt. „Der war überfordert“, so die Angeklagte. arn