Unwetter in Düsseldorf Sturm, Regen, Tunnel unter Wasser: Wann zahlt welche Versicherung?

Vollgelaufene Keller regelt nur die Elementarschadenversicherung. Beim Auto ist die Frage, ob das Wasser zum Wagen kam oder umgekehrt.

Düsseldorf. Wenn die Keller und Häuser im Düsseldorfer Süden in den kommenden Tagen trockengelegt sind, dann kommt laut Arnd Stötzel vom Trocknungs-Service auch das Thema Kosten auf den Tisch. „Schäden direkt am Gebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung — aber nur, wenn extra eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Die meisten haben keine“, sagt er. Auf den Kosten von bis zu 20 000 Euro blieben die Hausbesitzer dann sitzen.

Aber auch Sturmschäden — etwa abgedeckte Dächer — sind von der Wohngebäudeversicherung nicht unbedingt abgedeckt, erklärt Monika Stobrawe von der Ergo-Versicherung: „Wichtig ist, dass die Gefahr ,Sturm’ explizit mitversichert ist. Dafür ersetze die Hausratversicherung durch Sturm beschädigtes Mobiliar — wenn etwa ein Baum durch den Sturm aufs Dach stürzt und danach Regen eindringt. Und zwar, erklärt die Versicherungsfrau, wird der Neupreis bezahlt.

Beim Auto klingt die Sachlage zunächst ganz einfach: „In der Teilkasko gilt: Wir versichern die direkte Einwirkung von Sturm, Böen, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Schneelawinen auf das Fahrzeug“, so Stobrawe. Allerdings gelte im Fall der vollgelaufenen A46-Tunnel: Abgedeckt ist ein Schaden in der Teilkasko nur, wenn das Wasser zum Auto kommt. Wer hingegen mit seinem Wagen in einen bereits unter Wasser stehenden Tunnel fährt, der handele fahrlässig — und da helfe dann nur noch die Vollkasko.