Terrorprozess in Düsseldorf Mutmaßliche IS-Unterstützer hatten mehrere Anschlagsziele im Blick

Düsseldorf · Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist der Prozess gegen mutmaßliche islamistische Terroristen eröffnet worden. Die Angeklagten hatten offenbar mehrere potenzielle Opfer im Blick – darunter liberale Muslime und Juden.

Die Angeklagten vor Beginn der Verhandlung.

Foto: dpa/Roberto Pfeil

Äußerlich bleiben die Angeklagten weitgehend ruhig. Mit ernsten Mienen verfolgen sie die ihnen vorgeworfenen schwerwiegenden Straftaten, darunter die Vorbereitung von Terroranschlägen. Nur einer wirkt agitiert: Ata A. Er rutscht auf seinem Stuhl herum, als würde er schon stundenlang sitzen, lächelt manchmal, schüttelt dann den Kopf.

Sieben mutmaßliche IS-Terroristen müssen sich seit Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verantworten. Die Ermittlungsergebnisse, die die Ankläger am ersten Prozesstag vortragen, erwecken den Eindruck, dass A. so etwas wie der Anführer der Gruppe von sieben 2022 aus Zentralasien über die Ukraine und Polen eingereisten Männern war, die mutmaßlich eine terroristische Vereinigung gründeten. Ein Ziel war laut Anklage, öffentlichkeitswirksame Anschläge zu verüben, um damit die Ziele der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ (IS) zu unterstützen. Zu den Angeklagten gehört auch der vor seiner Verhaftung im Düsseldorfer Stadtteil Bilk wohnhafte Raboni Z.

Einzelne sollen sich online über Waffen informiert haben

Bevor die Strafverfolgungsbehörden im Juli 2023 zuschlugen und die Männer verhafteten, sollen diese sich in mehr als einem Jahr dutzende Male in unterschiedlichen Zusammensetzungen getroffen haben. Mal in einem Döner-Imbiss nahe des Düsseldorfer Hauptbahnhofs, mal in einem Restaurant in Gelsenkirchen. Bei diesen Treffen sollen sie über mögliche Anschlagsziele und ihr Vorgehen beraten haben. Eines der in Betracht gezogenen Attentats-Ziele war demnach eine liberale Moschee in Berlin. Wenigstens zwei von ihnen sollen sich außerdem auf der Deutzer Kirmes in Köln herumgetrieben haben, um zu prüfen, „ob sie als Anschlagsziel taugt“, wie es in der Anklage heißt.

Einzelne Mitglieder informierten sich demnach online auch über mögliche Tatwaffen. Zu einem Kauf und der Konkretisierung eines Anschlagsplans kam es nach den Erkenntnissen der Ankläger nicht, obwohl ihnen Waffen zum Kauf angeboten wurden und sie mit dem „Islamischen Staat in der Provinz Khorasan“ (ISPK), einem als gefährlich geltenden IS-Ableger, in Kontakt standen. Den Angeklagten soll für den Kauf schlicht das Geld gefehlt haben. Daraufhin sollen sie sich mit der Möglichkeit befasst haben, „Ungläubigen“ mit einem Messer den „Kopf abzuschneiden“.

Außerdem sollen sie ihren Fokus wenige Monate vor ihrem Auffliegen besonders auf Jüdinnen und Juden als Ziele gerichtet haben. Laut Anklagen haben sie sich über potenzielle Anschlagsopfer informiert und im Internet nach jüdischen Gebetsvorschriften gesucht, um mehr über den Tagesablauf gläubiger Juden herauszufinden.

Bisher schweigen die Angeklagten zu den Vorwürfen und werden es zunächst wohl weiter tun – nur Shamshud N. kündigte über seine Rechtsanwältin an, sich am dritten Verhandlungstag am 20. August zu äußern. Dann wird auch die Schwester eines weiteren Angeklagten, Mukhammadshujo A., als Zeugin geladen sein.