Landgericht nicht zuständig Streit um 3-Millionen-Euro-Jacht wird nicht in Düsseldorf entschieden

Düsseldorf · In der Klage einer Italienerin gegen den niederländischen Verkäufer geht es um eine 3-Millionen-Jacht.

 Die Richter des Düsseldorfer Landgerichts sehen die Zuständigkeit für den Fall nicht bei sich.

Die Richter des Düsseldorfer Landgerichts sehen die Zuständigkeit für den Fall nicht bei sich.

Foto: dpa/Martin Gerten

(wuk) Wär’ sie doch in Düsseldorf geblieben und hätte ihre 22-Meter-Jacht hier bei der weltweit größten „boot“-Messe gekauft. Dann nämlich hätte eine Italienerin mit Wohnsitz in London ihre Zivilklage gegen den niederländischen Jacht-Verkäufer jetzt tatsächlich vor dem Düsseldorfer Landgericht austragen können. Da sie die rund drei Millionen teure Jacht aber eben nicht am Rhein gekauft hatte, sah sich das hiesige Landgericht am Dienstag nicht dafür zuständig, die Klage der Jachtbesitzerin gegen den Verkäufer zu verhandeln. (Az: 7 O 33/24)

Die Zuständigkeit in diesem internationalen Fall war die Kernfrage für die Richter des Landgerichts. Obwohl die Klägerin jene Jacht des italienischen Herstellers Bluegame sicher nicht aus gewerblichen Gründen erworben habe und der Fall damit durchaus eine „Verbraucher-Sache“ sei, sehen sich die hiesigen Richter nach reiflicher Prüfung nicht in der Pflicht, über die Mängel-Klage zu entscheiden. So habe die niederländische Verkäufer-Firma ihre berufliche und gewerbliche Tätigkeit beim Jacht-Verkauf im Hoheitsgebiet des Vereinigten Königreiches ausgeübt. Ob sich die Frau mit ihrer Mängel-Klage (bisheriger Streitwert rund 400 000 Euro) also eher an britische Gerichte wenden müsse, ließen die hiesigen Richter jedoch offen.

Immerhin will die Käuferin angebliche Mängel an der Millionen-Jacht aber nicht klaglos hinnehmen. Sie bemängelt nicht nur die Qualität der Oberflächen-Versiegelung, sondern behauptet auch, dass im Mai 2021 die Feuerlöschanlage an Bord angeblich fehlerhaft ausgelöst wurde. Der Jacht-Verkäufer wiederum monierte, dass es bisher weder über den Hergang eines solchen Vorfalls irgendwelche Informationen gebe, noch ein Sachverständigen-Gutachten darüber, warum die Anlage angesprungen sein soll. Ob das an einem technischen Defekt gelegen haben könnte oder daran, dass jemand an Bord geraucht habe, sei also völlig ungewiss. Nach Ansicht der hiesigen Richter werden solche Detail-Fragen aber mangels Zuständigkeit nicht in Düsseldorf geklärt. Verbindlich soll das bei einem Verkündungstermin Ende August mitgeteilt werden. Der Kläger-Anwalt hat aber bereits angekündigt, sich in diesem Punkt direkt an das Düsseldorfer Oberlandesgericht zu wenden.