Treppe heruntergefallen: Frau verklagt Schloss Benrath
Die 74-Jährige suchte im Dunkeln den Eingang und stürzte. Sie fordert Schmerzensgeld, die Stiftung will nicht zahlen.
Düsseldorf. Renate Fritsch ist zum ersten Mal vor Gericht. „Ich habe noch nie jemanden verklagt“, sagt sie. „Aber das wollte ich mir nicht gefallen lassen.“ Die 74-Jährige fordert Schmerzensgeld von der Stiftung Schloss Benrath, weil sie auf dem Weg zu einer Abendveranstaltung auf dem Gelände stürzte, sich an den Knien und der rechten Hand verletzte. Sie sieht die Schuld für ihren Sturz bei dem Ausrichter der Abendveranstaltung, der Stiftung.
Im November 2015 hatte Renate Fritsch gemeinsam mit ihrer Freundin eine Lesung besuchen wollen. „Am Eingang wurde uns gesagt, der Zutritt sei nur für Prominente. Wir sollten den nächsten Eingang benutzen“, sagt sie. Fritsch und ihre Freundin machten sich auf den Weg, „Es war kaum beleuchtet und es gab keine Schilder“, beteuert sie. „Dann fanden wir eine Treppe und dachten, dort müsste der Eingang sein.“ Im Dunkeln stieg sie die Treppe hinab, übersah die letzte Stufe und stürzte auf die Knie. „Mit der Hand knallte ich gegen eine geschlossene Tür“, sagt sie. Sie brach sich den Mittelhandknochen.
Mit dem Krankenwagen wurde Renate Fritsch in die Klinik gebracht. Die Hand wurde eingegipst. „Am Bein musste ich schließlich sogar noch operiert werden“, sagt Fritsch. Eine Woche blieb die 74-Jährige im Krankenhaus, zurück zu Hause fiel es ihr schwer, den Alltag allein zu bewältigen.
„Ich bin alleinstehend“, sagt sie. „Ich habe mich nicht getraut, mit dem Gips und dem operierten Bein die Bahn oder den Bus zu nutzen. Auch die Haare konnte ich mir nicht allein föhnen.“ Insgesamt seien ihr durch die Folgen des Unfalls Kosten in Höhe von rund 1000 Euro entstanden. „Die möchte ich wiederhaben. Und ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro halte ich auch für angemessen.“
Die Stiftung Schloss Benrath sieht die Schuld für den Sturz nicht bei sich: Sie kann sich nicht erklären, wie die Frau die Treppe hinunterstürzen konnte. Das Gelände sei hell erleuchtet gewesen, wie immer bei Abendveranstaltungen. Zudem seien alle Eingänge als solche kenntlich gemacht worden, der Weg dorthin ausgeschildert gewesen.
Auch die Richterin macht deutlich, dass die Frau mit ihrer Klage wenig Aussicht auf Erfolg hat. „Die volle Beweislast liegt bei Ihnen. Und das ist ein ziemlich großes Problem“, sagt sie der 74-Jährigen. Auch ein Sachverständigengutachten hinsichtlich der Verletzungen und deren Folgen müsste eingeholt werden. Das würde weitere Kosten bedeuten — auf denen die Senioren bei einer Prozessniederlage sitzen bleiben könnte.
Die Parteien sollen sich nun innerhalb von drei Wochen entscheiden, ob sie sich auf einen Vergleich verständigen wollen. Der Vorschlag: 500 Euro soll die Stiftung Schloss Benrath der Seniorin zahlen.