Unfalltod: Lkw-Fahrer angeklagt

Der Mann soll Unfallflucht begangen haben.

Düsseldorf. Im Fall des tödlichen Unfalls auf der Münchener Straße wird es nach weit über einem Jahr doch noch zum Prozess kommen. Staatsanwalt Alexander Dierselhuis hat Anklage erhoben gegen den Lkw-Fahrer, der am 19. März 2011 einen 24-Jährigen auf der Schnellstraße überrollte und tötete. Der Mann muss sich wegen Unfallflucht verantworten.

Der Entscheidung der Staatsanwaltschaft gingen aufwändige Ermittlungen voran. Zuletzt erstellte die Dekra ein Gutachten, um zu klären, ob der Fahrer den jungen Mann auf der Fahrbahn trotz Dunkelheit gesehen haben muss. Doch wie die WZ berichtete, erhärteten die Ergebnisse den Verdacht einer fahrlässigen Tötung nicht. „Der Fahrer muss das Unfallopfer aus einer Entfernung von 30 Metern gesehen haben - da konnte er den Zusammenstoß nicht mehr verhindern“, sagt Dierselhuis.

Dass er ihn allerdings erkannt haben muss — wenn auch spät —, bedeute, dass er sich danach unerlaubt vom Unfallort entfernt hat. Die Konsequenz wäre im Fall einer Verurteilung eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Haft, sagt der Staatsanwalt. Zudem würde dem Berufsfahrer vermutlich seine Fahrerlaubnis entzogen. Er hatte stets behauptet, den Unfall nicht bemerkt zu haben. Er will lediglich einen Schlag wahrgenommen haben, den er für einen Schaden am Motor hielt. juki