Kitas: Für die Kleinsten sollen 25 Stunden reichen
Um 2013 den Rechtsanspruch zu garantieren, ändert die Stadt zum Teil Zeiten und Gebühren.
Düsseldorf. Ab dem 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Auch für die Stadt Düsseldorf, die die Betreuungsplätze für unter Dreijährige seit Jahren massiv ausbaut, ist die Umsetzung eine Herkulesaufgabe.
Um sie zu bewältigen, legt Jugenddezernent Burkhard Hintzsche am Mittwoch im Fachausschuss eine neue Satzung zu den Elternbeiträgen vor — auch im Rahmen der Offenen Ganztagsschule (OGS) im Primarbereich. Denn durch das nunmehr flächendeckende OGS-Angebot läuft das Angebot „Schulkinder in Kitas“ aus. Der Höchstbetrag für die Schulkinder-Betreuung wird auf 150 Euro im Monat festgesetzt.
In den Kitas soll für die Kleinkinder die Betreuungszeit im Schnitt verkürzt werden. Während bislang 45 Wochenstunden das häufigste Angebot sind, sollen laut Vorlage ab 2013 25 Stunden der Standard für die Kleinsten sein. Der Elternbeitrag dafür wird auf maximal 150 Euro im Monat reduziert.
Leichte Veränderungen gibt es auch bei den übrigen Kita- und Tagespflege-Gebühren (kostenlos ist sie weiter für alle Kinder ab drei). Die U3-Betreuung bleibt bis zu einem Jahresverdienst von 30 000 Euro gratis, darüber werden Beiträge von 30 bis 475 Euro im Monat — je nach Einkommen und Wochenstundenzahl — erhoben, neu ist die Stufe „über 80 000 Euro“.
Wer sein Kind praktisch den ganzen Tag betreut sehen will, für den gibt es das neue Angebot „über 45 Stunden“, es kostet pauschal 50 Euro im Monat extra.
Die Stadt erwartet durch die neue Satzung einen Mehrertrag von 1,8 Millionen Euro im Jahr.