Victoria-Erweiterung: Ohrfeige für Stadt?

Nach der Anhörung beim OVG Münster glaubt die Initiative zur „Rettung des Golzheimer Friedhofs“ an den Bürgerentscheid.

<strong>Düsseldorf. Das Bürgerbegehren "Rettet den Golzheimer Friedhof" wittert Morgenluft. Denn es verspürt kräftigen Rückenwind aus Münster - vom dortigen Oberverwaltungsgericht, das am Mittwoch einen Anhörungstermin zur Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens und dem Verkauf des Grundstücks an der Fischerstraße an die Victoria durchführte. "Das Gericht hat zwei schallende Ohrfeigen an die Stadtspitze um OB Erwin verteilt", jubelte Henning Obst, der Anwalt der Bürgerinitiative: "Erstens hat es ganz deutlich gemacht, dass das Bürgerbegehren rechtmäßig war. Zweitens hat es angedeutet, dass die Stadt den Grundsatz der Organtreue verletzt habe, da ein Bürgerbegehren ein öffentliches Organ sei - indem es mit Tricks vollendete Tatsachen geschaffen hat."

Mit den Stimmen von CDU und FDP hatte der Stadtrat das Bürgerbegehren zwei Mal für unzulässig erklärt, weil es sich in Wahrheit gegen die Bauleitplanung für den Victoria-Anbau wende und nicht bloß gegen den Grundstücksverkauf.

Ein Beschluss indes erging in Münster am Mittwoch noch nicht. "Der kommt aber sicher noch in diesem Jahr", sagte OVG-Richter Martin Schnell gegenüber der WZ. Die Stadt vertrat Planungsdezernent Gregor Bonin bei der Anhörung. Er wollte sich zu Inhalten nicht äußern. "Das ist nicht-öffentlich." Bonin bestätigte lediglich, dass die Stadt bis Anfang Dezember schriftlich Fragen des Gerichts beantworten müsse. Laut Obst ist das insbesondere eine Frage: "Warum der Verkauf des Grundstücks am Stadtrat vorbei per Eilbeschluss erfolgte. Denn das wurde am Mittwoch überhaupt nicht plausibel."

Obst ist sicher, dass das OVG im Sinne des Bürgerbegehrens entscheiden wird. Und was passiert dann? Obst: "Dann kommt es binnen drei Monaten zum Bürgerentscheid, denn die erforderliche Anzahl Unterschriften liegt ja dicke vor." Bleibt die Frage, ob ein notariell beurkundeter Kaufvertrag überhaupt rückgängig zu machen ist.