Düsseldorf Wegen Untreue: Ex-Chef der Uni-Klinik muss vor Gericht
Anklage gegen Wolfgang Raab wurde jetzt offiziell zugelassen. Star-Anwalt Sven Thomas wird den Professor in dem Prozess verteidigen.
Düsseldorf. Star-Verteidiger Sven Thomas ist bekannt dafür, dass er es am liebsten hat, wenn Prozesse erst gar nicht stattfinden. Immerhin ist es ihm gelungen, sogar für Formel 1-Chef Bernie Ecclestone eine - wenn auch kostspielige — Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Zwei Jahre lang hat er offenbar auch für Wolfgang Raab, den ehemaligen Leiter der Düsseldorfer Uni-Klinik, versucht, einen Strafprozess zu vermeiden. Denn so lange gibt es die Anklage wegen Untreue schon. Doch jetzt hat das Landgericht entschieden, dass es zu einem Prozess kommen wird.
Wie Elisabeth Stöve, die Sprecherin des Landgerichtes, gestern bestätigte, wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft mit Beschluss vom 11. September zugelassen: „Das Verfahren vor der 14. Strafkammer könnte in der zweiten Hälfte 2016 stattfinden.“ Dass die Justiz sich mit dem Prozess so viel Zeit lässt, hat damit zu tun, dass Raab nicht in Untersuchungshaft sitzt. Im Gegenteil, der unter Kollegen umstrittene Professor leitet weiterhin die Zahnklinik der Uni, obwohl die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelt.
Vorgeworfen wird Raab, dass Patienten von wissenschaftlichen Mitarbeitern behandelt worden sein sollen. Diese Mediziner werden aus der Landeskasse bezahlt. Der Klinik-Chef soll die Leistungen seiner Gehilfen aber selbst abgerechnet haben. Insgesamt geht es in der Anklage um 1400 Fälle mit einem Gesamtumsatz von 2,2 Millionen. Der entstandene Schaden wird auf rund 350 000 Euro beziffert.
Raab war Leiter der Uni-Zahnklinik, bevor er Chef des gesamten Uni-Klinikums wurde. Kommissarischer Leiter der Zahnklinik wurde in dieser Zeit Professor Thomas Beikler. Während Raab seinen Posten als Leiter des Klinikums ausübte, galt er in seinem alten Job als beurlaubt. Trotzdem soll er weiter Zahnbehandlungen durchgeführt und abgerechnet haben. Nach den Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft in vielen Fällen nicht einmal selbst.
Als die Ermittlungen bekanntwurden, musste Raab den großen Chefsessel räumen. Stattdessen wurde der Mediziner zurück an die Zahnklinik versetzt. Dort kam es in der Folge zu erheblichen zwischenmenschlichen Problemen mit Beikler. Mitarbeiter sprachen sogar von einem „Kalten Krieg“ zwischen den beiden Professoren.
Danach zog Raab auch noch vors Zivilgericht, weil er seinen Posten als Chef des Klinikums räumen musste. Zusätzlich zu seinem Chefarzt-Gehalt wurde ihm eine Abfindung von angeblich 300 000 Euro zugesprochen. Er hatte auf Zahlung seiner Bezüge als ärztlicher Direktor geklagt.