Zeugin wurde krankenhausreif geprügelt: Haftstrafe

50-Jährige hatte nur schlichten wollen, nachdem ein Kind angefahren wurde. Vater und Sohn attackierten sie brutal.

Ilona G. (Name geändert) hatte nur schlichten wollen, nachdem im Mai vergangenen Jahres ein damals fünf Jahre altes Mädchen angefahren wurde. Wenig später wachte die Hauswirtschafterin im Krankenhaus wieder auf. Vater und Sohn hatten die 50-Jährige brutal attackiert. Ilona G. erlitt unter anderem einen Augenbodenbruch und trägt seitdem eine Metallplatte im Kopf. Gestern beim Prozess vor dem Amtsgericht saß sie den Tätern gegenüber, die sich wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank verantworten mussten.

Es waren besondere Umstände, die am 20. Mai vergangenen Jahres zu der Tat führten. Die Fünfjährige hatte sich plötzlich von der Hand der Mutter losgerissen und war zwischen parkenden Autos auf die Junkerstraße in Flingern gelaufen. Eine Golffahrerin (51) konnte nicht mehr bremsen und erfasste die Kleine, die am Bein verletzt wurde. Ilona G. war direkt hinter dem Golf und hatte den Unfall beobachtet. Der 32-jährige Vater des Kindes habe sofort laut geschrien und sei mit seinem Vater (55) auf die Golffahrerin losgegangen.

„Ich habe nur gesagt, dass die Frau keine Schuld an dem Unfall hatte“, erinnerte sich die Hauswirtschafterin. Daraufhin ließen die beiden Angeklagten ihre Aggressionen an der 50-Jährigen aus. Zunächst habe der 32-Jährige ihr eine Ohrfeige verpasst. Danach sei sie noch mindestens zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen worden. Allerdings räumte Ilona G. ein, dass sie auch laut geworden sei.

Der 32-Jährige behauptete, er habe die Frau nicht bewusst geschlagen, sondern nur mit den Händen „herumgefuchtelt“. Dadurch lassen sich die schweren Verletzungen von Ilona G. aber nicht erklären. Sein Vater hatte sich offenbar weniger aggressiv verhalten.

Der Amtsrichter glaubte den Aussagen der Angeklagten, die weder Einsicht noch Reue zeigten, nicht. Er verurteilte den 32-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 18 Monaten ohne Bewährung. Damit blieb er klar über den sechs Monaten mit Bewährung, die von der Staatsanwältin gefordert wurden. Der Vater muss eine Geldstrafe von 1000 Euro zahlen.