Die Einleitung des Strafverfahrens nahmen die beiden jungen Männer jedoch mit Humor, wie sich kurze Zeit später herausstellte, nicht ohne Grund. Beide kennen das Verfahren schon gut, sind unter anderem wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, Nötigung, Diebstahl, Erschleichen von Leistungen und Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln vorbestraft. Vor Ort äußerten sich die beiden Männer nicht zu den Messern.
Gegen beide wird nun ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet. Die Butterflymesser wurden sichergestellt.
Am Flughafen wurden im letzten Jahr 286 Waffen vom Zoll sichergestellt. Hauptsächlich sind das Messer, Wurfsterne, Schlagringe und Elektroschocker.