Das „Schatzregal“ war 2013 mit der Änderung des Denkmalschutzgesetzes eingeführt worden. Seitdem müssen archäologische Funde unverzüglich den Behörden gemeldet werden und gehen in Landeseigentum über.
Kritiker hatten bei der Einführung die Befürchtung geäußert, das Schatzregal vernichte jeglichen Anreiz, Funde zu melden. Die damalige rot-grüne Regierung wollte mit der Novelle dem illegalen Handel mit altertümlichen Funden einen Riegel vorschieben. Da die Denkmalämter vor 2013 keine Statistik darüber geführt hätten, gebe es keine Vergleichszahlen, teilte Scharrenbach mit.
NRW ist besonders reich an archäologischen Hinterlassenschaften etwa der Römer. Früher durften sich Finder und Eigentümer des Fundortes die Entdeckungen teilen. Seit 2013 seien nun in sieben Fällen insgesamt 3650 Euro an Belohnungen gezahlt worden, berichtete die Ministerin; manche Finder hätten verzichtet, in weiteren Fälle werde der wissenschaftliche Wert noch ermittelt. Auch Unterschlagungen seien der Regierung bekannt geworden.