Müllentsorgung in Düsseldorf Kaputte Pfannen, Töpfe und Gießkannen – Das darf ab 2025 in die Wertstofftonne

Düsseldorf · Seit dem 1. Januar gibt es die Gelbe Tonne in ihrer bekannten Form nicht mehr. Weitere Änderungen für die Bürger folgen im April.

Am 1. Januar 2025 wurde die „Gelbe Tonne“ umgestellt auf die Wertstofftonne.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

(anbu) Mit dem Jahreswechsel geht gleich eine wichtige Änderung einher, die die Müllentsorgung im ganzen Stadtgebiet betrifft. Die „Gelbe Tonne“ als solche gibt es nicht mehr, stattdessen stellt die Stadt auf die Wertstofftonne um. Aber auch bei den anderen Tonnen und dem Zahlungsweg gibt es Änderungen.

Was gehört ab dem 1. Januar
in die Wertstofftonne?

Alles, was vorher in der gelben Tonnen entsorgt wurde, gehört nun in die Wertstofftonne. Dazu gehören Verpackungsmaterialien aus Plastik, Metall und Verbundstoffen. In die neue Wertstofftonne sollen ab sofort auch sogenannte „stoffgleiche Nichtverpackungen“, zum Beispiel Abfälle aus Metall oder Kunststoff, wie kaputte Koch-Utensilien oder Gießkannen. Ein wichtiger Restmüll, Elektroschrott, Textilien oder andere Abfälle gehören nicht in die Wertstofftonne.

Warum erfolgt diese Umstellung?

Mit der Umstellung auf die Wertstofftonne möchte die Stadt einen weiteren Schritt in Richtung „Zero-Waste-City“ gehen, erklärt Mobilitäts- und Umweltdezernent Jochen Kral. Haushalte könnten so ihren Restmüllanteil reduzieren.

Was ändert sich bei der
„Blauen Tonne“?

Bei der Tonne für Altpapier wird es erst ab dem 1. April 2025 eine Änderung geben: Die Leerungshäufigkeit wird dann von 14-täglich auf wöchentlich erhöht. Dadurch soll das Altpapier komfortabler entsorgt werden können.

Wie oft wird künftig
die Biotonne geleert?

Ab April wird auch die Biotonne wöchentlich statt wie bisher 14-täglich geleert. Nur in den Wintermonaten Dezember, Januar und Februar bleibt es bei einer 14-täglichen Leerung. Neu ist zudem, dass künftig auch Küchenabfälle „nach dem Kochtopf“ über die kostenlose Biotonne entsorgt werden, was das Restmüllvolumen verringert.

Was ändert sich bei der Zahlung?

Ab dem 1. Januar ist die Awista Kommunal GmbH der Dienstleister für Abfallwirtschaft und Straßenreinigung in Düsseldorf. Neu ist, dass die Stadt selbst die Gebühren für Müllabfuhr und Straßenreinigung erhebt. Die Gebührenbescheide 2025 werden im Januar 2025 also von der Stadt verschickt. Auch das Inkassoverfahren wird dann von der Stadt durchgeführt.

Für die Kundinnen und Kunden ändert sich daher der Zahlungsweg. Soweit die Zahlungen per Lasteneinzugsverfahren abgewickelt werden, müssen dafür neue SEPA-Mandate (Einzugsermächtigungen) erteilt werden. Dazu werden aktuell alle Kunden mit entsprechenden Erläuterungen angeschrieben. Die Gebührenbescheide selbst werden diese Informationen ebenfalls enthalten. Des Weiteren werden diese mit QR-Codes versehen, wodurch die Zahlung sehr einfach online abgewickelt oder alternativ bequem online ein SEPA-Mandat erteilt werden kann.

(anbu csr)