Vereinbarung Stadt und Landwirtschaft in Dormagen Kein Klärschlamm mehr auf Feldern

Dormagen · Die Landwirtschaft soll ökologischer und nachhaltiger werden: Auf dem Weg dahin hat die Stadt neue Pacht-Vereinbarungen mit der Landwirtschaft getroffen. Im Gegenzug wird es erstmal keine Pachterhöhungen geben.

Zum Themenfeld Ökologie und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft haben sich jetzt die Stadt als Verpächterin ihrer Flächen und Vertreter der heimischen Landwirtschaft auf Eckpunkte geeinigt.

Foto: dpa/Henning Kaiser

Die Politik hat am Ende des Jahres eine für die Landwirtschaft, aber auch für Ökologie und Nachhaltigkeit wichtige Entscheidung getroffen. Es geht um die Neufassung der Vereinbarung zwischen Stadt und Landwirten über die Art und Weise der Bewirtschaftung und Nutzung von Pachtland. Darin verhandelt wurden auch die Nutzung von Glyphosat, Klärschlamm und Gülle. Die Bauern und Bäuerinnen bekommen im Gegenzug mehr Planungssicherheit, die Laufzeit ihrer Pacht wird auf fünf Jahre festgelegt, und es erfolgt keine Erhöhung der Pacht in den kommenden fünf Jahren.

Im Juni 2021 hatte der Stadtrat innerhalb der Nachhaltigkeitsstrategie auch Aussagen zum Themenfeld „Ressourcenschutz und Klimafolgeanpassung“ getroffen und darin dieses strategische Ziel festgelegt: „Im Jahr 2030 ist der Stellenwert der ökologisch verträglichen und nachhaltigen Landwirtschaft in Dormagen deutlich gestiegen. Dies wirkt sich positiv auf den Erhalt bzw. Schutz der Grundwasserqualität, des Klimas, der Biodiversität und der Böden aus“. Als operatives Ziel wurde vereinbart: „Die Stadt Dormagen setzt sich dafür ein, dass ab 2021 erste städtische Anbauflächen ökologisch(er) bewirtschaftet werden“, und legte als Maßnahmen fest, dass bei der Verpachtung städtischer Flächen eine ökologische Bewirtschaftung erfolgt. Ziele sind: Gülle-Eintrag reduzieren, keine Düngung mit Klärschlamm, Verbot von Glyphosat-Einsatz. Darüber hinaus wurde die Verwaltung mit Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebeten, den Sachstand zur ökologischen Verpachtung städtischer Flächen gemäß der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt darzustellen und eine externe Beratung durch Mitglieder von „Fairpachten“ zu möglichen Maßnahmen und deren Umsetzung zu organisieren. Einen ersten Eindruck erhielten die Mitglieder des Umweltausschusses im vergangenen März beim Vortrag des NABU-Mitglieds Linda Trein, die erste mögliche Vorgehensweisen zur natur-schutzfachlichen Verpachtung aufzeigte. Sie und Thomas Braun von der Biologischen Station des Rhein-Kreises Neuss in Knechtsteden wurden bei den folgenden Treffen mit Landwirtschaftsvertretern hinzugezogen. „Dabei wurden einige wertvolle Anregungen für den weiteren Abwägungsprozess aufgenommen“, erklärte Bürgermeister Erik Lierenfeld. Zusätzlich habe es ein Gespräch mit den Ortslandwirten sowie einem Vertreter der Landwirtschaftskammer NRW gegeben, in welchem nochmals die einzelnen angedachten Maßnahmen diskutiert und abgestimmt wurden, um sowohl den Forderungen aus der Nachhaltigkeitsstrategie und dem Umweltschutz Rechnung zu tragen, „als auch die daraus resultierenden Einschränkungen und Belastungen der Landwirtinnen und Landwirte in einem vertretbaren Rahmen zu halten“, so Lierenfeld.

Was ist das Ergebnis? Zum einen wird der Gülle-Eintrag auf die Felder innerhalb der Vertragslaufzeit von fünf Jahren begrenzt, zum anderen ist das Ausbringen von Klärschlamm verboten. Schwierig ist der Umgang mit dem umstrittenen Unkrautbekämpfungsmittel Glyphosat. Ein komplettes Verbot des Einsatzes von Glyphosat wird vorerst nicht Bestandteil der neuen Regelungen. Lierenfeld: „Hier wird auf die Beachtung der strengen staatlichen Vorschriften verwiesen, welche sich nach Verabschiedung der Nachhaltigkeitsstrategie im Jahr 2021 nochmals verschärft haben.“ Verboten ist demnach die Anwendung von Glyphosat in Wasserschutzgebieten, in Naturschutzgebieten und die Spätanwendung vor der Ernte. Darüber hinaus gelten auch für landwirtschaftliche Flächen, die nicht in solchen Gebieten liegen, erhebliche Einschränkungen: Die Anwendung ist nur noch im Einzelfall zulässig, wenn andere Maßnahmen nicht geeignet oder zumutbar sind. Es müssen vorab alle Werkzeuge des integrierten Pflanzenschutzes und Alternativen beim Anbau herangezogen werden. Aber: In Ermangelung geeigneter Alternativen wurde die Entscheidung über ein mögliches Glyphosatverbot zunächst zurückgestellt.