Nach Übergriffen auf Grundschüler in Krefeld Übergriffe auf Schultoiletten: Wie werden Kinder geschützt?
Dormagen · Nach sexuellen Übergriffen auf Grundschüler in Krefeld ergibt sich die Frage nach der Sicherheit des eigenen Kindes in der Schule wohl auch für Eltern in Dormagen.
Im November berichteten verschiedene Medien über einen erschütternden Vorfall in Krefeld: Dort soll ein 26-Jähriger sich Zugang zu den Toiletten zweier Grundschulen verschafft und dort jeweils ein Kind sexuell missbraucht haben. Als die Vorfälle öffentlich bekannt werden, ist der Verdächtige bereits festgenommen und befindet sich in Untersuchungshaft.
Auch Eltern in Dormagen dürften sich nach solchen Geschehnissen viele Fragen stellen: Kann so etwas auch hier passieren? Ist es Außenstehenden möglich, unbemerkt auf das Schulgelände und in die Toilettenanlagen zu gelangen? Gehen die Schüler in kleinen Gruppen oder von Lehrern begleitet dorthin oder sind sie alleine? Gibt es an Dormagener Grundschulen Strategien, um Belästigungen und Übergriffen durch Erwachsene (aber auch durch andere Kinder) vorzubeugen? Und werden Kinder für diese Gefahren sensibilisiert?
Die Redaktion hat diese konkreten Fragen an die Schulleitungen verschiedener Dormagener Grundschulen gerichtet: die Henri-Dunant-Schule, die Salvator-Schule Nievenheim, die Friedensschule, die Friedrich-von-Saarwerden-Schule und die St. Nikolaus Schule Stürzelberg. Keine der Schulen reagierte auf die Anfrage.
Die Stadt als Träger aller Dormagener Grundschulen dagegen gibt zumindest ein paar Antworten. Pressesprecher Nils Heinichen erklärt: „Der Toilettengang der Kinder ist grundsätzlich eine schulinterne Angelegenheit. Üblicherweise gibt es aber neben den Schulhoftoiletten für die Pausen aber auch Innentoiletten. Welche davon offen oder verschlossen sind und zu welcher Zeit, regeln die Schulen selbst.“
Alle Grundschulgelände in Dormagen seien inzwischen eingezäunt, aber während der Schulzeit nicht abgeschlossen. „Eine Videoüberwachung – selbst wenn wir sie an allen Standorten hätten – würde innerhalb der Schulzeit datenschutzrechtlich wahrscheinlich gar nicht möglich sein“; fügt der Pressesprecher hinzu.
Heinichen verweist außerdem an dieser Stelle auf die Bezirksregierung: Diese ist unmittelbare Aufsichtsbehörde über die Schulen in NRW. Hier teilt auf eine Anfrage bezüglich der Sicherheit der Dormagener Grundschüler beim Toilettengang eine Sprecherin der Bezirksregierung mit, dass die Schulaufsicht die Schulen zwar bei der Erstellung und Überarbeitung ihrer jeweiligen Schutzkonzepte begleite und die jeweiligen Schulträger berate. Doch: „Maßnahmen zur Sicherheit des Gebäudes beziehungsweise der Schülerinnen und Schüler sowie des Lehrpersonals liegen in der Zuständigkeit des Schulträgers.“