35-Jähriger vom Vorwurf Körperverletzung freigesprochen
Krefeld. Einen hinterlistigen Überfall und gefährliche Körperverletzung warf die Staatsanwältin einem 35-jährigen Friseurmeister vor. Doch „handfest“, so die Amtsrichterin, konnte ihm die Tat — Verabreichung von k.o.-Tropfen — nicht mehr nachgewiesen werden.
Mit einem Freispruch verließ er erleichtert den Gerichtssaal.
Im Juli 2010 nahm der Angeklagte die Einladung einer 31-Jährigen an, die er, wie er angab, „im Internet wiedergefunden“ hatte. Was sich bei diesem Treffen zutrug, schilderte er auf Bitten seines Verteidiger präzise, vom frisch machen im Badezimmer bis hin zum gemeinsamen Fernsehen auf der Bettkante im Schlafzimmer. Neben Alkohol seien dabei auch reichlich Tränen geflossen, als die 31-Jährige über Familienprobleme sprach.
„Ich blieb aus reiner Menschlichkeit und wollte sie trösten“, verteidigte sich der Angeklagte. Ihre späteren Annäherungsversuche habe er allerdings abgelehnt. Sie habe darauf hysterisch reagiert, ihn beschimpft und sich zur Beruhigung etwas in ihr Glas gegossen. Als sie dann schlief sei er gegangen. Die junge Frau bestätigte zum Teil diese Aussagen, konnte sich aber oft an „nichts mehr erinnern“ und verwickelte sich in Widersprüche: „Ich hatte einen Black out.“ Und das wohl nicht das erste Mal, wie sie zugab. Als sie am nächsten Tag gegen Mittag aufwachte, war der Angeklagte weg, die Wohnung durchwühlt, doch fehlte nichts.
Sie vertraute sich einer Ärztin an. Die stellte keine Verletzung fest, brachte aber den „Fall ins Rollen“. Auch die Urinprobe konnte letzten Endes zur Klärung nicht beitragen. wx