Abwasser: Keine Änderung

Krefeld. In der Antwort auf eine entsprechende Frage der FDP hat die Verwaltung bekräftigt, dass sie bei der Berechnung ihrer Abwassergebühren an kalkulatorischen Zinsen von sieben Prozent festhält.

Symbolbild

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Bis heute gebe es keine oberverwaltungsgerichtliche Entscheidung, die eine Verzinsung von sieben Prozent verbiete. Die Stadt räumt ein, dass die Verzinsung im Hinblick auf die Zinsentwicklung diskussionswürdig ist. Daher könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechtsprechung diesen Wert künftig nicht mehr akzeptiere. Gerade in Zeiten des Nothaushaltes sei die Verwaltung jedoch gehalten, eine „Einnahmemaximierung zu generieren“. Die Gewinne aus dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung fließen in den Haushalt.