Anmeldungen für die 5. Klassen ab 6. März
Start an Haupt- und Realschulen sowie Gymnasien. Geburtsurkunde, Zeugnis und Formular der Stadt werden gebraucht.
Krefeld. Für die Anmeldung der Viertklässler an die weiterführenden Schulen sind den Schülern neben den Halbjahres-Zeugnissen ein Anmeldeformular und ein Informationsschreiben überreicht worden. Das Anmeldeformular muss bei der gewünschten Schule vorgelegt werden, um Doppelanmeldungen zu verhindern. Außerdem wird vermieden, dass Schulen einen Platz für Kinder bereitstellen, die dann an eine andere Schule gehen. Die Eltern sollten die Schulform-Empfehlung der Grundschule beachten.
Die Anmeldungen zu den städtischen Gesamtschulen sind bereits vorbei. Rechtzeitig vor dem Anmeldetermin der anderen Schulformen wird über die Aufnahme der angemeldeten Kinder entschieden. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine entsprechende Mitteilung.
Wenn Kinder nicht an der Gesamtschule angenommen wurden, erhalten sie mit dem Schreiben ihr Formular zurück, das sie zur Anmeldung an einer anderen Schulform berechtigt.
Die Anmeldungen für das 5. Schuljahr der städtischen Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien sowie für die 11. Klasse der Gymnasien sind in den Schulbüros an folgende Tagen möglich: Von Mittwoch, 6., bis Samstag, 9. März, 9 bis 12 Uhr, und am Freitag, 8. März, zusätzlich von 14 bis 17 Uhr. Kann die Aufnahme an der gewünschten Schule nicht erfolgen, ermöglichen Schulleiter und Schulträger die Aufnahme in eine andere Hauptschule, Realschule oder ein anderes Gymnasium in zumutbarer Entfernung.
Auskünfte zu diesem Verteilungsverfahren erteilt die Schulverwaltung unter Telefon 86 2520 (Hauptschulen) und 86 2545 (Realschulen und Gymnasien).
Sollte im Rahmen der Verteilung die Aufnahme in eine Schule erfolgen, die nicht die nächstgelegene ist, übernimmt die Stadt die Schülerfahrkosten, sofern die Entfernungsgrenzen des Schulweges überschritten werden.
Bei der Anmeldung müssen eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch, der Anmeldeschein und das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 mitgebracht werden. Den Erziehungsberechtigten wird empfohlen, ihr Kind bei der nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform anzumelden. Nur in diesem Fall übernimmt die Stadt die Schülerfahrkosten entsprechend den gesetzlichen Regelungen, wenn der Schulweg mehr als 3,5 Kilometer (für die Klassen 11 bis 13 mehr als fünf Kilometer) beträgt. Seit der Einführung des Schoko-Tickets ist von den Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schülern ein Eigenanteil zu entrichten.
Es gibt keinen Aufnahmeanspruch in die 5. Klasse der gewünschten Schule. Bei den Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien ist die Aufnahme in eine Schule der gewählten Schulform gewährleistet.