Bewaffneter handelte mit Drogen

Krefelder muss nach Haft in Entzugsklinik.

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Krefeld. Mit großer Vorsicht nimmt der Vorsitzende Richter an der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts einen rund 50 Zentimeter langen Gegenstand aus einer Papiertüte. Der schwarze Stab ist ein Schlagstock mit Elektroschockfunktion, der noch immer funktionsfähig ist. Diesen hatte der Angeklagte neben fast einem Kilogramm Marihuana und etwa 300 Gramm Amphetaminen in seiner Wohnung gelagert, als die Polizei sie im August des letzten Jahres durchsuchte. Daneben hatte er noch einen Schlagring in der Hosentasche und weitere Drogen in einem Rucksack, als er zeitgleich mit der Durchsuchung auf der Straße von der Polizei festgenommen wurde. Der 30-Jährige hatte das Marihuana dabei, um es zu verkaufen.

Dass er bereits, seitdem die Drogen aus den Niederlanden zu ihm geliefert wurden, überwacht wurde, wusste der Krefelder nicht. So kam er in Untersuchungshaft und wurde am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen bewaffneten Handelns und des Besitzes von Drogen verurteilt. Laut Urteil müsste er die ersten sechs Monate davon im Gefängnis verbringen, bevor er in eine geschlossene Entziehungsanstalt eingewiesen wird. Denn er war nicht nur Dealer, sondern auch selbst abhängig. Dieses erste halbe Jahr hat er allerdings bereits mit der Untersuchungshaft abgegolten, so dass er direkt in die Entziehungsanstalt überstellt werden kann.

Laut einem medizinischen Gutachten wird seine Therapie rund zwei Jahren dauern. Sollte der Angeklagte die Behandlung erfolgreich abschließen, hat er gute Chancen, die restlichen zweieinhalb Jahre seiner Strafe unter Bewährung in Freiheit verbringen zu dürfen. „Sollte Ihre Therapie aber nicht funktionieren, dann kommen Sie direkt wieder in die Strafhaft“, mahnte der Richter. Der Angeklagte solle an seine zwei kleinen Kinder denken. sp