Gericht Brandstifterin droht lange Haftstrafe
Gutachter spricht von Wut und Rachsucht.
Krefeld. Wenn das Schwurgericht dem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen folgt, kommt auf die Brandstifterin eine lange Haftstrafe wegen Mordversuchs zu. Demnach ist die 39-jährige Krefelderin in vollem Umfang für ihre Tat verantwortlich. „Die psychisch labile und impulsive Frau hat nach eigener Aussage ihre Wohnung aus Wut angezündet, weil ihr der Vermieter gekündigt hat“, sagt Psychiater Martin Albrecht.
„Damit liegt das Motiv der Rache am Hausbesitzer und seiner ebenfalls im Haus lebenden Mutter auf der Hand.“ Der Kündigung waren Streitigkeiten mit dem Hausbesitzer vorausgegangen.
Die Beschuldigte sei zwar minderbegabt, was aber ihr Rechtsempfinden nicht beeinträchtige, so der Sachverständige. Die Frau hatte in der Nacht des 21. November 2014 in ihrer Wohnung einen Brand gelegt. Ein Mitbewohner des Hauses, der gestern als Zeuge vor dem Landgericht aussagte, hatte nachts in seinem Bett einen „penetranten Rauchgeruch“ wahrgenommen. Bei der Suche nach der Ursache öffnete er seine Wohnungstür und stellte fest, dass die Angeklagte ebenfalls kurz ihre Tür öffnete, wodurch ein Rauchschwall durchs Treppenhaus zog.
Der Mieter klingelte daraufhin den Hauseigentümer aus dem Bett, der nach vergeblichem Klopfen an der Tür der Angeklagten die Polizei alarmierte. Kurz darauf war Alexander Jakob vor Ort. Der Polizeibeamte sah schon von der Straße aus Rauch aus dem Fenster in der zweiten Etage quellen. Er öffnete gewaltsam die Wohnungstür und rief sofort die Feuerwehr, die den Schwelbrand mit Handlöschgeräten schnell unter Kontrolle brachte.
Am Freitag soll das Urteil gesprochen werden.