Krefeld Stadtwaldhaus-Sanierung: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Krefeld · Komplettschließung oder Sanierung bei Teilöffnung? Rund um das Stadtwaldhaus in Krefeld ergeben sich viele Fragen. Hier haben wir einige Antworten zur Debatte zusammengefasst.

 Der Pachtvertrag für das Stadtwaldhaus ist bis zum 31. Oktober 2020 verlängert worden. Danach soll die Sanierung beginnnen. 

Der Pachtvertrag für das Stadtwaldhaus ist bis zum 31. Oktober 2020 verlängert worden. Danach soll die Sanierung beginnnen. 

Foto: Strücken, Lothar (sl48)

Mehr als eine Stunde ist im jüngsten Bauausschuss über die geplante Sanierung des Stadtwaldhauses diskutiert worden. Während sich inzwischen alle dafür aussprechen, dass das Stadtwaldhaus während der Sanierung ab Ende 2020 nach Möglichkeit nicht komplett geschlossen wird, ist laut Dezernent Martin Linne diese Frage zum heutige Zeitpunkt noch gar nicht zu beantworten. Pächter Helmut Lang befürchtet eine Schließung des Hauses auf lange Zeit und damit das Aus für die beliebte Gastronomie. Dagegen sammelten er beziehungsweise seine Mitarbeiter ebenso Unterschriften wie Besucher per Petition im Internet. Wie sind die derzeitigen Fakten? Die WZ gibt einen Überblick über den jetzigen Stand.

Wieso noch ein Gutachten?

Der Verwaltung liegt seit Oktober 2017 ein zuvor in Auftrag gegebenes Gutachten vor, in dem die baulichen Mängel aufgeführt sind. Laut Verwaltung ist auch der Pächter mit eingebunden gewesen. Die CDU hat im jüngsten Bauausschuss kritisiert, dass ihnen das 130 Seiten umfassende Gutachten erst seit letzter Woche vorliegt. Linne hat darauf hingewiesen, man hätte ihn nur ansprechen müssen, um es zu erhalten.

Dieses Gutachten reicht danach aber für die Entscheidung nicht aus, ob während des laufenden Betriebs die Sanierung durchgeführt werden kann oder ob das Haus für diese Zeit geschlossen bleibt. Die von der Verwaltung beauftragte Krefelder Bau GmbH sucht derzeit per Ausschreibung einen Generalplaner, um zusätzlich noch eine Kosten- und Zeitplanung aufzustellen. Erst dann könne über die Art und Weise der Sanierung – mit aller Risikoabwägung – verantwortungsvoll entschiedenen werden.

Was muss saniert werden?

Die Sanierungsmaßnahmen umfassen unter anderem die Dachkonstruktion und die technische Gebäudeausrüstung unter Beachtung des Denkmalschutzes. Auch Maßnahmen zur Standsicherheit und Baukonstruktion, Herstellung der Barrierefreiheit, Erneuerung und Sanierung der Grundleitungen, energetische Sanierung einschließlich Austausch der Fenster sowie Instandsetzung und Teilerneuerung der Außenanlagen sind vorgesehen. Vor allem im kleinen Saal fällt vieles an. Ebenso sollen durch bauliche Maßnahmen Betriebsabläufe optimiert werden. Laut des vorliegenden Gutachtens wäre eine Sanierung „im Betrieb“ mit deutlichen Mehrkosten verbunden.

Wie viel kostet die Sanierung?

In den Haushalt 2016 ist für die Sanierung eine Summe von 3,1 Millionen Euro eingestellt worden. Das Gutachten ging 2017 aber schon von einer Summe zwischen 5,8 bis 6 Millionen Euro aus. Wegen der allgemeinen Preissteigerung und der starken Nachfrage im Bauhandwerk ist mit Mehrkosten von nochmals 20 bis 30 Prozent zu rechnen. Die genaue Summe wird der Generalplaner in einer Kostenplanung ermitteln. Gemeinsam mit einer zu erstellenden Bauzeitenplanung wird der Bauausschuss darüber zu beraten haben und der Rat zu entscheiden, ob das Haus während der Sanierung komplett oder in Teilen geschlossen werden sollte – und um wie viel sich die Sanierungskosten im Teilbetrieb weiter erhöhen. Bislang ist diese Entscheidung nicht gefallen.

 Bestehen des Biergartens am Stadtwaldhaus seit 25 Jahren, Krefeld. Foto: der gut besuchte Biergarten bei schönem Wetter.

Bestehen des Biergartens am Stadtwaldhaus seit 25 Jahren, Krefeld. Foto: der gut besuchte Biergarten bei schönem Wetter.

Foto: Bischof, Andreas (abi)

Ist ein Teilbetrieb denkbar?

Laut Linne ist nie davon gesprochen worden, dass der Sonderbetrieb des Biergartens in den Sommermonaten nicht möglich ist, sondern bei der Vollschließung sei nur von dem Haus die Rede gewesen. Das ist Lang bekannt, aber für ihn nicht unproblematisch. Seine Antwort dazu in einem Interview mit der WZ vor einem Jahr: „Aber habe ich dann noch meine Küche, die Kühlhäuser, meine Logistik? Ich kann schlecht 2000 Plätze mit drei Kühlcontainern bedienen.“

Wie geht es für Pächter weiter?

Auf Wunsch von Helmut Lang ist der Pachtvertrag von der Stadt um ein Jahr, bis zum 31.Oktober 2020, verlängert worden. Damit hat er Planungssicherheit für Veranstaltungen und sein Personal (25 fest angestellte Mitarbeiter und rund 120 Aushilfen). Er würde gerne auch zukünftig das Stadtwaldhaus betreiben, dazu will er jedoch wissen, ob und wie lange der Betrieb geschossen wird. Bei einer Komplettschließung fürchtet er das Ende für die Gastronomie, weil er über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren sein Personal nicht halten kann. Wenn die Politik will, dass das Stadtwaldhaus während der Sanierung teilweise geöffnet bleibt, muss sie sich Lösungen einfallen lassen und das Geld dafür entsprechend zur Verfügung stellen. Und letztendlich auch den Pachtvertrag verlängern, denn ohne ist kein Betrieb möglich.