Gericht Landgericht spricht schuldunfähige Frau frei
Krefeld · 38-jährige Krefelderin hatte in einer Wohneinrichtung randaliert.
Mehrfach völlig ausgerastet ist eine 38-jährige Krefelderin in einer Wohneinrichtung für behinderte Menschen. Sie hat auf Mitarbeiter und Bewohner unter anderem mit einem Stuhl eingeschlagen. Dafür musste sie sich am Freitag vor dem Landgericht verantworten. Das Geschehen fand bereits im Sommer 2017 statt. Einmal musste sich auch schon das Amtsgericht mit den Taten befassen. Allerdings wurde dort deutlich, dass die Angeklagte wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein könnte.
Ein psychiatrisches Gutachten musste her und über eine dauerhafte Einweisung in eine geschlossene Psychiatrie darf von Rechts wegen nur das Landgericht entscheiden. Das sprach die Frau nun frei.
Bei den Taten wurde unter anderem eine Frau an Schulter, Lippe, Arm und Hand verletzt. Eine andere wurde bei der Attacke mit einem Stuhl am Kopf verletzt und musste ambulant im Krankenhaus versorgt werden. Das Gericht stellte allerdings fest, dass die Frau nach den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters tatsächlich zur Tatzeit schuldunfähig war. Sie habe das Unrecht aus Krankheitsgründen daher nicht einsehen können. Sie leide an einer psychiatrischen Erkrankung, die sie auch in kleinen Stresssituationen die Kontrolle verlieren lasse.
Allerdings gehe von ihr heute keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr aus. Das ist aber für die Einweisung eine zwingende Voraussetzung. Sie lebt heute in einer anderen Einrichtung, dort habe sie mehr Rückzugsmöglichkeiten und könne sich Situationen entziehen, die sie wieder gewalttätig werden lassen könnten. Den Freispruch hatte daher auch die Staatsanwaltschaft beantragt.