Großmarkt: Staatsanwalt beantragt Revision

Krefeld. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat im sogenannten Großmarktprozess Revision beim Bundesgerichtshof beantragt. In dem Verfahren gegen neun Angeklagte wurde wegen schwerer und gefährlicher Körperverletzungen auf dem Großmarkt verhandelt.

Am 11. März wurden nach zwölf Prozesstagen und der Anhörung von über 40 Zeugen die Urteile gesprochen. Es gab drei Freisprüche, eine Jugendstrafe und fünf Bewährungsstrafen zwischen sieben Monaten und zwei Jahren Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte für acht Männer Haft bis zu dreieinhalb Jahren gefordert.

Revision hat die Staatsanwaltschaft in sieben der neun Fälle beantragt. Die Begründung dafür stützt sich in erster Linie auf eine fehlerhafte rechtliche Würdigung des Sachverhalts und eine fehlerhafte Strafzumessung. Der Bundesgerichtshof wird noch im Laufe des Jahres entscheiden.