Heckenschütze bekommt Bewährung

Der Mann hatte von seiner Wohnung aus mit einem Luftgewehr auf Passanten geschossen.

Foto: Daniel Reinhardt

Wer auf der Kirmes schon einmal mit einem Luftgewehr geschossen hat, das über einen Laserpointer zum Zielen verfügt, der weiß, dass es sich damit leichter treffen lässt. Abgesehen vom Rummel werden diese Geräte allerdings hauptsächlich deswegen auf Waffen verwendet, um besser auf Tiere oder sogar auf Menschen schießen zu können.

„Ich wollte aber keine Menschen treffen“, sagte ein 39 Jahre alter Krefelder am Montagmorgen vor dem Amtsgericht Krefeld. Er habe lediglich auf Gegenstände, wie eine Ampel, schießen wollen. Tatsächlich traf er mit seinem mit einem Laserpointer ausgestatteten Luftgewehr aber nicht Gegenstände, sondern in mindestens einem Fall einen Menschen. Ein anderes Mal verfehlte er eine Frau trotz mehrfacher Schüsse nur knapp.

Dafür wurde der Mann nun gestern zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Dass er keinen Vorsatz gehabt habe, einen Menschen zu verletzten, nahm ihm der Richter nicht ab. Immerhin gab es eine Zieleinrichtung. Und auch sonst sei das Herumschießen mit einer Waffe auf einer belebten Straße grundsätzlich schon geeignet, Menschen zu verletzten.

Der Angeklagte hatte von seiner Wohnung im ersten Obergeschoss aus die Hülser Straße unter Feuer genommen. Mit seinem Luftgewehr traf er am 9. April 2017 einen damals 19-Jährigen im Gesicht. Der blieb zwar mit einer blutenden Wunde an der Wange noch vergleichsweise harmlos verletzt. Wäre sein Auge getroffen worden, hätte dieser Tag ihn fürs Leben schädigen können.

Ebenfalls angeklagt war eine Tat vom Februar 2017. Da hatte der Angeklagte gleich mehrfach auf eine Passantin geschossen. Die Frau blieb dabei aber unverletzt und konnte sich schnell genug aus dem Schussfeld des Mannes flüchten.