Krefeld Mann quält Katze während eines Spaziergangs
Eine Zeugin informiert die Polizei über eine getretene und geschlagene Katze. Den Täter erwartet ein Strafverfahren.
Krefeld. Geschlagen, getreten und mit voller Wucht hinter sich hergezogen — so soll ein Mann bei einem Spaziergang mit seiner Katze in Uerdingen umgegangen sein. Als eine Zeugin die Tat am Sonntag gegen 19 Uhr beobachtete, informierte sie direkt die Polizei. Am Telefon erklärte die Frau, dass ein Mann eine Katze an der Leine über die Lange Straße/Alte Krefelder Straße spazieren führe. Als die Katze sich ins Gebüsch aufgemacht habe, soll der Besitzer das Tier mit einer ruckartigen Bewegung an der Leine hervorgezerrt haben. Dann habe er mehrfach auf das Tier eingeschlagen und es getreten. Schließlich habe er die Katze gepackt und sie sich mit Wucht in den Nacken gedrückt.
Die vom Regen völlig durchnässte und angeblich verängstigte Katze trug der 38-Jährige noch auf den Schultern, als die Beamten ihn um kurz nach 19 Uhr an der Uerdinger Straße antrafen. Als Erklärung gab der Mann an, dass es sich bei dem Tier um seine Katze handeln würde, weshalb er sie auch schlagen und treten dürfe.
Die Polizisten waren anderer Meinung, stellten die Mieze sicher und riefen die Tierrettung. Den 38-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG). Mit ihm soll tierschutzwidriges Verhalten geahndet werden. Strafbar sind ungerechtfertigte Tiertötung sowie die rohe und quälerische Misshandlung von Tieren. Geahndet wird die vorsätzlich begangene Tierquälerei. Ein bloßer Versuch der Tat und auch eine fahrlässige Tat sind nicht strafbar nach Paragraph 17. Liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, wird diese als Ordnungswidrigkeit eingestuft und im Bußgeldverfahren nach Paragraph 18 mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet.