Helios: Keine Kündigungen im Klinikum
Knapp sechs Stunden hat am Donnerstag der Aufsichtsrat getagt. Am Ende stimmten die Mitglieder einem neuen Vorschlag zu.
Krefeld. Es wird keine betriebsbedingten Kündigungen für die Mitarbeiter „patientenferner Dienste“ im Helios-Klinikum geben. „Und bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Klinik gilt für die betreffenden Mitarbeiter selbstverständlich weiterhin der Konzerntarifvertrag. Damit ist auch die Wahrung der Besitzstände verbunden“, lautet die Erklärung der Geschäftsführung im Anschluss an die fast sechsstündige Aufsichtsratssitzung.
Vor Karneval hatten die Beschäftigten in einer Betriebsversammlung erfahren, dass weitere „patientenferne Dienste ausgelagert“ und deren Bruttogehälter bis 25 Prozent gekürzt werden sollten (die WZ berichtete). Das entfachte in Krefeld einen Sturm der Entrüstung. Vor allem kritische Stimmen zur Privatisierung des Krankenhauses wurden wieder laut. Die hatten vor drei Jahren vor dem scheibchenweisen Ausverkauf des Hauses gewarnt.
Vor wenigen Tagen haben SPD und Arbeitnehmervertreter einen Vorschlag erarbeitet, den sie am Donnerstag dem Aufsichtsrat vorlegen wollten. Die wichtigsten Eckpunkte: Helios soll den in Rede stehenden 43 Mitarbeitern vorrangig alternative Tätigkeiten, den restlichen im Rahmen des Sozialplans eine Abfindung bzw. eine Sprinterprämie anbieten.
Vor Beginn der Aufsichtsratssitzung haben betroffene Klinikmitarbeiter Gregor Kathstede einen unterzeichneten Appell überreicht. Der Inhalt: „Wir bitten Sie als Vorsitzenden des Aufsichtsrates sowie als Oberbürgermeister alles menschenmögliche zu tun, um die Planung der Geschäftsführung zu verhindern.“
Die überraschte den Aufsichtsrat nach Informationen der WZ zu Beginn mit einem einlenkenden neuen Konzept, dem letztendlich auch alle zustimmten. Mit Inbetriebnahme des Klinikneubaus werden zwar aus betriebswirtschaftlichen Gründen acht Arbeitsplätze infolge deutlich verkürzter Transportwege und -zeiten eingespart und weitere 19 Arbeitsplätze durch Vergabe an eine Fremdfirma ausgelagert. Auf betriebsbedingte Kündigungen könne aber verzichtet werden.