Verbraucherzentrale Insektenplage: Abzocker auf Kundenfang

Krefeld · Als Notfall-Pack gibt die Verbraucherzentrale die folgenden Tipps rund um Schädlingsbekämpfung Ratsuchenden mit auf den Weg.

Seit Wochen legt auch der Eichenprozessionsspinner vielerorts Gärten und Parks lahm.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Im Sommer schicken sich die Wespen wieder an, flügge zu werden. Seit Wochen legt auch der Eichenprozessionsspinner Gärten und Parks lahm. Und in der Eile fallen tierisch Geplagte auf unseriöse Anbieter ohne Sachkunde, aber mit überzogenen Rechnungen rein. Tipps rund um Schädlingsbekämpfung gibt die Verbraucherzentrale.

Ohne triftigen Grund dürfen Wespen nicht gefangen, gestört, umgesiedelt oder getötet werden. Allein ein Fachmann darf entscheiden, ob ein Nest beseitigt werden darf. Wer die Behausungen eigenmächtig entfernt, riskiert eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro. Auch wenn die ungebetenen Gäste bedrohlich nahe kommen, gilt es, nicht hektisch eine 0800-Nummer oder eine Handynummer zu wählen, unter der sich schnell ein Notdienst-Eintrag in den Branchenbüchern findet. Die führt oftmals nur zu einem Gesprächspartner im Call Center, der mithilfe von Kontaktdaten vermeintliche Fachleute zu den Kunden schickt. Weil deren Firmensitz meist nicht in unmittelbarer Umgebung liegt, werden die Dienste oft mit hohen Kosten für die Anfahrt erkauft.

Rechnungen für Notdienste niemals sofort an der Haustür zahlen. Erscheint die Rechnung zu hoch, sollte zunächst allenfalls eine Anzahlung geleistet und die Rechnung, etwa durch die Verbraucherzentrale, geprüft werden. Ist kein besonderer Aufwand erforderlich, sind Preise zwischen 80 und 150 Euro – einschließlich Anfahrt – üblich, um Wespennester zu entfernen oder umzusetzen. Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw/beratung-vor-ort Red