Kanal-Tüv: Neues Gesetz in der Praxis
SPD lobt Lösung, CDU will sofort Bericht.
Krefeld. Das neue NRW-Wassergesetz ist verabschiedet. Damit werden die Prüfpflichten für private Abwasserrohre neu geregelt. Das Gesetz verpflichtet Hauseigentümer außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich nicht zu Prüfungen. Allerdings ermächtigt es die Kommunen, in ihrer Satzung eigene Regelungen und Prüffristen einzuführen.
Während die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Ina Spanier-Oppermann und Ulrich Hahnen diese Entscheidung als „bürgerfreundliche und unbürokratische Lösung“ begrüßen, bittet die CDU-Fraktion um einen ausführlichen Bericht der Stadtverwaltung. Im Ausschuss für Stadtplanung und Stadtsanierung sollen die Auswirkungen der neuen Regelung dargestellt werden.
Die Stadt Krefeld erklärte gestern auf WZ-Anfrage, dass man abwarten will, bis das Gesetz offiziell in Kraft tritt und wie andere Kommunen darauf reagieren.