Busse und Bahnen Rund 270 Haltestellen sollen barrierefrei umgebaut werden

Krefeld · Stadt und SWK haben eine Maßnahmenliste vorbereitet, um die gesetzliche Frist bis 2022 zu erfüllen.

Vor dem Hansa-Haus ist der Straßenbahn-Bahnsteig schon seit langem barrierefrei.

Foto: Andreas Bischof

Derzeit gibt es etwa 130 Straßenbahnhaltestellen und 140 Bushaltestellen (jeder Bahn- und Bussteig wird separat gezählt) in Krefeld, die nicht barrierefrei sind. Beim Ein- und Aussteigen ist man also gezwungen, Stufen zu überwinden – was Behinderte, alte Menschen und auch Personen mit Kinderwagen oft vor unlösbare Probleme stellt. Das wiederum zwingt die Stadt und die Stadtwerke (SWK) zum Handeln. Denn die vollständige Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr bis zum 1. Januar 2022 ist in Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) seit dem 1. Januar 2013 verankert. Stadt und Stadtwerke haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, die eine Liste der notwendigen Maßnahmen erarbeitet. In der Sitzung des Bauausschusses wird am Mittwoch, 13. November, ein Bericht über den geschätzten Umfang vorgelegt.

Gesamtkosten für den Umbau liegen bei 90 Millionen Euro

Die Aufgabe ist groß – und kostet viel Geld. Die Gesamtkosten für den Umbau werden auf 90 Millionen Euro geschätzt. Davon werden 52 Millionen Euro als Förderung erwartet. Die Maßnahmenliste ist aber noch nicht vollständig, da der Ausbaustand sehr unterschiedlich und nicht vollständig überprüft ist.

Die 140 Bushaltestellen sind planerisch, bautechnisch und kostenmäßig weniger aufwendig als die Straßenbahnhaltestellen, sagt die Stadt. Daher wurden sie auf drei räumlich zusammenhängende Maßnahmenpakete aufgeteilt. Der Mittelpunkt des ersten Maßnahmenpakets ist in Uerdingen, „danach folgen voraussichtlich schwerpunktmäßig Süden, Mitte und Westen des Stadtgebiets und dann der Norden“. Es werde angestrebt, mit dem Umbau im Jahr 2020 zu beginnen.

 Der Umbau der 130 Straßenbahnhaltestellen ist schwieriger, es sind aber einige Maßnahmen schon geplant. So ist für Ende 2020 der barrierefreie Umbau der Haltestellen Sandberg, Buddestraße, Glindholzstraße und Rembertstraße (Linie 044) vorgesehen. Das hatte SWK-Sprecher Dirk Höstermann kürzlich unserer Redaktion mitgeteilt. Im Jahr 2021 sollen im Zuge von Gleiserneuerungen auf der Uerdinger Straße mehrere Haltestellen der Linie 043 zwischen Bockum und Uerdingen umgebaut werden. Der Umbau der Haltestelle Königshof/Hochschule (Kölner Straße, 041) ist 2021 vorgesehen.

Ebenso geplant ist der Umbau der Haltestelle vor dem Kino am Hauptbahnhof. Betroffen sind die Linien 044, U70 und U76. Ein höherer Mittelbahnsteig soll hier den Fahrgästen der Bahnen der Rheinbahn das Ein- und Aussteigen erleichtern. Für die Straßenbahnen der SWK wird es normale Seitenbahnsteige geben. „Wenn es optimal läuft, kann der Umbau 2021 erfolgen, eher aber 2022“, teilte Höstermann seinerzeit mit.

Die Verwaltung gibt unumwunden zu: „Die Stadt Krefeld wird es bis zum 1.1.2022 nicht schaffen, den Status der vollständigen Barrierefreiheit zu erreichen, trotz der großen Anstrengungen der letzten Jahre.“ Sie verweist zur Begründung auf begrenzte finanzielle Möglichkeiten, beschränkte Personalkapazitäten in den externen Ingenieurbüros sowie teils aufwändige Planungs- und Genehmigungsprozesse. Und sie verweist gleichzeitig darauf, dass im Personenbeförderungsgesetz Ausnahmen von der genannten Frist möglich seien.

Land NRW könnte Frist
für Umbau noch verlängern

Ferner sei nicht ausgeschlossen, dass das Land NRW Fristen verlängere, denn viele Städte und Kreise könnten diese voraussichtlich nicht einhalten. Im Gesetz heißt es dazu: „Soweit dies nachweislich aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unumgänglich ist, können die Länder den genannten Zeitpunkt abweichend festlegen sowie Ausnahmetatbestände bestimmen, die eine Einschränkung der Barrierefreiheit rechtfertigen.“

Der Deutsche Städtetag hatte schon 2014 entsprechende Argumentationshilfen gegeben. Der Gesetzgeber habe „lediglich das Ziel formuliert“, bei Aufstellung des Nahverkehrsplan vollständige Barrierefreiheit bis 2022 zu erreichen. Die Aufgabenträger würden dagegen nicht verpflichtet, die bestehenden Barrieren tatsächlich bis zu diesem Zeitpunkt vollständig ausgeräumt zu haben. So heißt es in einer „Handreichung“ für die Kommunen, die eine Arbeitsgruppe des Städtetages Ende September 2014 vorgelegt hatte.