Gericht Milde Geldstrafen für junge Brandstifter
Krefeld · Die Jugendlichen hatten 2017 vermutlich aus Langeweile in zwei Krefelder Schulen Feuer gelegt.
Gleich zwei Schulen sollen von drei jungen Männern im Alter von 18 bis 21 Jahren rund um das Weihnachtsfest 2017 zumindest teilweise in Brand gesetzt worden sein. Dafür mussten sie sich am Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Dort wurden sie alle drei verwarnt und müssen Geldbußen in Höhe von 200 und 400 Euro zahlen. Außerdem muss einer der Angeklagten 30 Sozialstunden leisten. Gegen einen vierten mutmaßlichen Mittäter wurde das Verfahren abgetrennt. Gegen ihn wird gesondert verhandelt.
Die Angeklagten waren größtenteils geständig und räumten die Taten ein. Mutmaßliches Motiv: Langeweile. Das erste Ziel der jungen Krefelder war am 22. Dezember gegen 18 Uhr die Kurt-Tucholsky-Gesamtschule. Dort schlugen sie laut Staatsanwaltschaft zu dritt zu. Einer der Angeklagten soll ein Fenster im Erdgeschoss eines Nebengebäudes der Schule eingedrückt haben. Alle drei kletterten darüber hinein. In einem Klassenraum hätten sie dann Blätter und Bücher angezündet. Außerdem haben sie noch – vergeblich – einige Papierstücke in einem Lehrerpult versucht zu entzünden. Dennoch wütete ein kräftiges Feuer in der Schule.
Die Feuerwehr konnte ein größeres Feuer in weiteren Gebäudeteilen verhindern. Durch den Brand seien die IT-Verkabelung angeschmort, der Deckenputz zerstört, Regale abgebrannt, der Glaseinsatz der Fluchttür geborsten und die Deckenlampen zerstört worden. Der Klassenraum, in dem es gebrannt hat, war nicht mehr nutzbar.
Bei der zweiten Tat sollen die Angeklagten zu viert am 26. Dezember in der Freiherr-vom-Stein-Schule zugeschlagen haben. An der Hausmeisterei hätten die Angeklagten die Scheibe der Zugangstür mit Pflastersteinen eingeworfen. Von dort verschafften sie sich Zugang zur Turnhalle und legten ein Feuer, indem sie einen Mattenwagen mit Papier und Sportnetzen belegt und mit mitgebrachten Feuerzeugen angezündet hätten. Ein weiterer Brand sei im Geräteraum gelegt worden, wo eine Turnmatte angezündet worden sei. Die Turnhalle war bei Eintreffen der Feuerwehr komplett verraucht und – genauso wie die Nebenräume für die 5. Klassen – über Monate nicht mehr nutzbar.
Neben dem Strafverfahren dürften die Angeklagten sich auch noch zivilrechtlich für den Schaden zu verantworten haben und sich mit hohen Geldforderungen durch die Gebäudeeigentümer konfrontiert sehen.