Finanzkontrolle Schwarzarbeit Krefelder Zoll kontrolliert Spediteure

Das Hauptzollamt Krefeld hat sich an einer bundesweiten Aktion der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beteiligt. 29 Krefelder Zoll-Bedienstete waren dabei, als jetzt die Speditions-, Transport- und Logistikbranche unter die Lupe genommen wurde.

Zollbeamte kontrollieren einen Transporter. Bei einer bundesweiten Aktion wurden insbesondere die Einhaltung der Warentransportvorschriften und der Sozialvorschriften kontrolliert. 

Foto: dpa/Bodo Schackow

104 Personen waren aufgefordert, detailliert zu ihren Arbeitsverhältnissen Auskunft zu geben. Insbesondere kontrolliert wurde die Einhaltung des Mindestlohns (seit 1. Juli 9,60 Euro/Stunde) und die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten. Doch auch der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern sollte aufgedeckt werden. Neben den Krefelder Zollbediensteten waren zwölf Kräfte der Autobahnpolizei Hilden, das Polizeipräsidium Mönchengladbach, die Bezirksregierung Düsseldorf sowie das Bundesamt für Güterverkehr eingebunden.

In der Vergangenheit waren bei ähnlichen Kontrollen oft sogenannte Scheinselbstständige angetroffen worden. Auch Schwarzlohnzahlungen und gefälschte Identitätsnachweise kamen vor. Nach den jetzigen Kontrollen werden von 69 Unternehmen noch die Geschäftsunterlagen geprüft.

Im Bereich des Hauptzollamtes ergaben sich aber schon jetzt diverse Auffälligkeiten: in neun Fällen der Verdacht auf Beitragshinterziehung, in vier Fällen der Verdacht auf Leistungsmissbrauch und in einem Fall der Verdacht auf Scheinselbständigkeit. Hinzu kommen sechs Verdachtsfälle in Bezug auf die Sofortmeldepflicht und fünf mögliche Fälle von Mindestlohnunterschreitung. In einem Fall besteht der Verdacht auf eine illegale Ausländerbeschäftigung. In sechs Fällen wird der Zoll ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten.

Polizei und Ordnungskräfte haben darüber hinaus elf Strafanzeigen erstattet sowie zwei Verfahren aufgrund von Verstößen gegen das Fahrpersonalgesetz eingeleitet. Fünf Verstöße gab es aufgrund von Überladung und mangelhafter Ladungssicherheit, drei nach der Betriebssicherheitsverordnung, zwei gegen die Gefahrgut- und einen gegen Karbotagevorschriften. In einem Fall bestand der Verdacht des Fahrens unter Betäubungsmitteln. WD/Red