Gericht Krefelder bestreitet Misshandlung

Obwohl er bereits verurteilt ist, streitet ein junger Mann ab, das Kleinkind seiner damaligen Freundin geschlagen zu haben.

Gericht: Krefelder bestreitet Misshandlung
Foto: Andreas Bischof

Krefeld. Sitzt ein Krefelder nach einer Verurteilung im vergangenen Jahr für die nächsten sieben Jahre unschuldig im Gefängnis? So sieht er es selbst. Das wurde jetzt bei einer Verhandlung gegen seine ehemalige Mitangeklagte deutlich. Beide waren im August 2014 von der 2. Großen Strafkammer am Landgericht verurteilt worden, weil sie den damals fünf Monate alten Säugling der Frau misshandelt haben sollen.

Der damals 22-Jährige hatte dem Kind mehrfach mit einer Metallstange auf den Kopf geschlagen und ihm schwere Schädelverletzungen zugefügt. Danach hatte er das Kind in sein Bettchen zurückgelegt und sich an seine Spielkonsole zurückbegeben. Er bekam dafür eine Gefängnisstrafe von acht Jahren.

In dem Prozess gegen die Frau war er als Zeuge geladen. Die Frau soll während der Misshandlung einkaufen gewesen sein. Erst am nächsten Morgen will sie die schweren Verletzungen des Säuglings bemerkt haben. Aber auch da fuhr sie nicht sofort ins Krankenhaus, sondern erst rund fünf Stunden später auf Einwirken ihrer Mutter. Dafür wurde sie zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Nur gegen dieses Urteil legte die Nebenklage Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der hob die Verurteilung auf und die 1. Große Strafkammer muss noch einmal über den Fall verhandeln. Die heute 25-jährige Angeklagte räumte das Geschehen weitestgehend ein. „Ich war total überfordert und wusste nicht, was ich im Krankenhaus sagen soll.“ Sie habe Angst gehabt, dass man ihr das Kind wegnehme. Heute lebt der Zweieinhalbjährige bei der Mutter der Angeklagten. Er leidet durch die Verletzungen an einer Entwicklungsverzögerung.

Der damalige Freund der Angeklagten, dessen Verurteilung wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig geworden ist, sagte jetzt vor Gericht aus, dass er den Säugling nicht geschlagen habe und er sich nicht erklären könne, woher die Verletzungen gekommen seien. Da er aber als geladener Zeuge die Wahrheit sagen muss und sich mit seiner Aussage gegen ein rechtskräftiges Urteil gestellt hat, droht ihm nun ein neues Verfahren wegen Falschaussage vor Gericht.

Trotz mehrmaliger Hinweise auf diese Gefahr, ließ er sich nicht von seiner Aussage abbringen. Das Urteil damals sei nun mal falsch gewesen. Das Verfahren gegen die Frau wird am Freitag fortgesetzt.