Er habe keinen anderen Ausweg aus der Situation gesehen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, "dass der 18-jährige Angeklagte seinen Freund töten wollte und dass angesichts des plötzlichen und unvorhergesehenen Angriffs die Voraussetzungen des gesetzlichen Mordmerkmals der Heimtücke erfüllt sind. Laut Staatsanwaltschaft habe sich der Angeklagte am Abend des 19. Juni, "maskiert und mit Pfefferspray sowie einem Butterflymesser bewaffnet, in einem Gebüsch verborgen. Als der mutmaßlich Geschädigte erschienen sei, habe der Angeklagte ihn unvermittelt angegriffen. Er habe ihm Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und in der Folgezeit mehrfach mit dem Messer in den Bereich des Rückens und der Seite gestochen".
Die Staatsanwaltschaft versuchte bei mehreren Nachfragen herauszufinden, warum der Beschuldigte die Freundschaft nicht einfach beendet hatte. "Das der Ausweg aus dieser Situation eine Attacke dieses Ausmaßes ist, kann ich einfach nicht nachvollziehen", erklärte Staatsanwalt Thomas Pelka.
Der Beschuldigte gab an, die Tat rund zwei Wochen zuvor geplant zu haben. Ort und Zeitpunkt des Angriffs sollen von dem 18-Jährigen gezielt ausgesucht worden sein. Der Prozess wird fortgesetzt.
Einen ausführlichen Bericht zum ersten Verhandlungstag lesen Sie hier.