Gericht Krefelder muss für mehr als drei Jahre ins Gefängnis

Krefeld · Der 25-Jährige wurde wegen Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung verurteilt.

Der Angeklagte war bereits elfmal vorbestraft.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Es müssen gewalttätige Beziehungen gewesen sein, zumindest, wenn man vom Urteil des Schöffengerichts ausgeht, welches am Montag verkündet wurde. Ein heute 25-jähriger muss unter anderem wegen Körperverletzung und versuchter Vergewaltigung seiner Freundin für drei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.

Die Wut des Mannes soll laut Anklage zuerst eine Lebensgefährtin getroffen haben und danach ihre Nachfolgerin. Von Juni bis November 2017 soll er zu mehreren Gelegenheiten eine junge Frau gewürgt, geschlagen, gefesselt und schließlich versucht haben, sie zu vergewaltigen. Anschließend habe er der Frau aufgelauert und sie mit dem Tode bedroht.

Im November soll es dann ähnlich gewalttätige Auseinandersetzungen mit der neuen Freundin gegeben haben. Jeweils nach einem Streit soll er auch diese Frau gewürgt, geschlagen und sogar gebissen haben.

Die Vergewaltigung hatte der Angeklagte abgestritten

Die Vergewaltigung hatte der Mann abgestritten. Andere Taten seien im Alkoholrausch passiert. Das hob in den Augen des Schöffengerichts allerdings nicht ihre Gewalttätigkeit auf. Die Staatsanwaltschaft hatte eine dreijährige Gefängnisstrafe gefordert, die Verteidigung eine Strafe, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann, also maximal zwei Jahre. Das Gericht ging in seinem Urteil sogar noch über den Antrag der Anklagebehörde hinaus. Das wurde damit begründet, dass die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass der Angeklagte freiwillig vom Versuch der Vergewaltigung zurückgetreten ist. Das Gericht sah das anders. Es ging davon aus, dass sich das Opfer so heftig wehrte, dass der Vergewaltigungsversuch fehlschlug und der Angeklagte sich nicht durchsetzen konnte. Strafschärfend hat sich ausgewirkt, dass der Angeklagte bereits elf Vorstrafen hat.